Schwerpunktkontrolle an Bahnhöfen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenverkehr: Einsatzkräfte stellen bei Überprüfung lediglich zwei geringfügige Verstöße fest

Schwerpunktkontrolle an Bahnhöfen

Vor dem Hintergrund der seit dem 1. April 2026 geltenden Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs haben Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Heidekreis, der Bundespolizeiinspektion Bremen sowie Mitarbeiter des Landkreises Heidekreis am gestrigen Dienstag, 16. Juni, zwischen 12 und 15 Uhr gemeinsame Schwerpunktkontrollen an den Bahnhöfen in Walsrode und Bad Fallingbostel durchgeführt.

„Die Verordnung untersagt grundsätzlich das zugriffsbereite Mitführen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und weiteren Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs sowie in deren Einrichtungen, beispielsweise in Bahnhofsgebäuden, auf Bahnsteigen oder in Unterführungen. Nicht verboten ist es, Messer sicher verstaut und nicht sofort griffbereit zu transportieren. Auch die Verwendung eines kleinen Messers für alltägliche Zwecke, etwa zum Schälen eines Apfels während einer Zugfahrt, bleibt weiterhin zulässig“, erläutert die Polizeiinspektion Heidekreis in ihrer Mitteilung.

Im Rahmen der Kontrollmaßnahmen überprüften die Einsatzkräfte mehr als 50 Personen: „Dabei wurden lediglich zwei geringfügige Verstöße festgestellt“, so die Polizei zu der Überprüfung, die vor allem vorbeugen solle: „Die Kontrollen dienen in erster Linie der Prävention und sollen dazu beitragen, dass sich Fahrgäste an Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln sicher fühlen. Umso mehr freut uns die durchweg positive Resonanz aus der Bevölkerung“, resümiert Polizeihauptkommissar Stefan Tabbert die Schwerpunktkontrolle.