Zu einem schweren Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Pedelec-Fahrer kam es am gestrigen Sonntagnachmittag, 21. Juni, in der Hauptstraße in Bispingen: „Ein 40-jähriger Pedelec-Fahrer befuhr verbotswidrig den Gehweg auf der linken Straßenseite. Im Einmündungsbereich zur Hützeler Straße kollidierte er ungebremst mit einem Auto“, so der Bericht der Polizeiinspektion Heidekreis. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten beim Radfahrer eine Atemalkoholkonzentration von 2,95 Promille fest. Der Mann erlitt schwere Verletzungen und wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. „Gegen den 40-Jährigen wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Zudem wurde eine Blutentnahme angeordnet. Auch gegen die 48-jährige Fahrerin des beteiligten Pkw wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sie steht im Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall. Die genauen Umstände des Geschehens sind Gegenstand weiterer Ermittlungen“, heißt es im Polizeibericht.
Zu einem weiteren Verkehrsunfall mit einem Pedelec kam es am frühen Sonntagmorgen, 21. Juni, auf dem Radweg zwischen Wolterdingen und Soltau: „Nach bisherigen Erkenntnissen nutzten zwei Personen gleichzeitig das Pedelec und stürzten. Bei dem Sturz wurden eine 25-jährige Frau und ein 26-jähriger Mann leicht verletzt. Da vor Ort nicht geklärt werden konnte, wer das Pedelec geführt hatte, ordnete die Polizeibei bei den Beteiligten eine Blutentnahme an. Die Atemalkoholwerte lagen bei 1,78 und 2,03 Promille. Gegen beide Personen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Darüber hinaus müssen sie mit fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die genauen Umstände desGeschehens sind Gegenstand weiterer Ermittlungen“, so die Mitteilung der Polizeiinspektion Heidekreis.
Die Polizei weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass auch Radfahrer sich wegen Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar machen können: „Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille gelten Radfahrer als absolut fahruntüchtig. Neben strafrechtlichenFolgen können auch Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis drohen.“