Kein Lückenschluss möglich | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Fehlende Zustimmung eines Grundstückeigentümers / Planung des Radweges entlang der Kreisstraße 40 muss angepasst werden

Kein Lückenschluss möglich

Wie die Verwaltung des Landkreises Heidekreis mitteilt, lässt sich der Radweg entlang der Kreisstraße 40 zwischen Delmsen und Wolterdingen „nicht wie ursprünglich geplant realisieren.“ Grund sei die mangelnde Verkaufsbereitschaft eines Grundstückseigentümers. „Im Zuge der Projektvorbereitung wurden hierzu Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zum notwendigen Grunderwerb geführt. Trotz intensiver Bemühungen in Verhandlungen konnte nicht in allen Fällen eine Einigung erzielt werden“, heißt es in der Pressemitteilung des Landkreises.

Gleichwohl halte der Landkreis Heidekreis am Bau eines Radweges entlang der Kreisstraße 40 fest. Da für die Umsetzung eines durchgehenden Radweges die vollständige Verfügbarkeit der erforderlichen Flächen zwingend notwendig sei, müsse die Planung nun jedoch angepasst werden. „Nach aktuellem Stand soll der Radweg im Abschnitt zwischen Gilmerdingen und Wolterdingen realisiert werden. Startpunkt ist der Bereich der Einmündung der Kreisstraße 23 in Gilmerdingen. Gegenüber der ursprünglichen Planung verkürzt sich die Strecke damit um rund 1,1 Kilometer“, heißt es in der Mitteilung.

Betroffen vom fehlenden Grunderwerb sei der Abschnitt zwischen Delmsen und Gilmerdingen. Radfahrerinnen und Radfahrer müssten dann künftig die alternative Wegeverbindung nehmen. Ab Gilmerdingen könne der Radverkehr über die Kreisstraße 23 sowie im weiteren Verlauf entlang der Bundesstraße 71 geführt werden, wo entsprechende Geh- und Radwege vorhanden seien.

„Der Landkreis bedauert sehr, dass der geplante Lückenschluss zwischen Delmsen und Gilmerdingen nicht zustande kommt“, betont Erster Kreisrat Oliver Schulze: „Besonders vor dem Hintergrund der Förderfähigkeit und der Bedeutung des Projekts für Verkehrssicherheit, Klimaschutz und die Stärkung des Radverkehrs ist es enttäuschend, dass trotz umfangreicher Gespräche und konstruktiver, planerisch wie baulich realisierbarer Lösungsvorschläge keine Einigung erzielt werden konnte und das Vorhaben letztlich an der fehlenden Zustimmung eines einzelnen Beteiligten scheitert.“

Der Baubeginn für den Abschnitt Wolterdingen – Gilmerdingen ist nach derzeitiger Planung für das Jahr 2027 vorgesehen.