IHKLW und Ministerpräsident appellieren: Hochwasserhelfer weiter freistellen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Stephan Weil: „Die Situation in den Hochwasserregionen ist aktuell kritisch, aber stabil“

IHKLW und Ministerpräsident appellieren: Hochwasserhelfer weiter freistellen

Die Hochwasserlage hält Teile Niedersachsens weiter in Atem. Betroffen sind auch der Süden und Westen des Bezirks der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW), insbesondere die Landkreise Celle, Gifhorn und Heidekreis. In einem gemeinsamen Appell bitten Ministerpräsident Stephan Weil und die IHKLW die Unternehmen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in Hilfsorganisationen wie der Feuerwehr oder dem Technischen Hilfswerk engagieren, auch in den kommenden Tagen für die Hochwasserhilfe freizustellen.

Stephan Weil: „Die Situation in den Hochwasserregionen ist aktuell kritisch, aber stabil. Trotzdem ist in vielen Bereichen weiterhin intensive Unterstützung notwendig. Wir bitten deshalb ganz herzlich alle Unternehmen, ihre in der Hochwasserbekämpfung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in den nächsten Tagen und notfalls auch in der nächsten Woche dafür freizustellen, sie zu unterstützen und sie zu ermutigen, weiter mit dabeizubleiben.“

Und IHKLW-Hauptgeschäftsführer Michael Zeinert: „Die aktuelle Hochwasserlage zeigt: Katastrophenschutz ist ohne unsere Hilfsorganisationen wie Feuerwehr und THW nicht leistbar. Umso wichtiger ist das starke Band zwischen der Wirtschaft und diesen Einrichtungen. Nur wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Betrieben im Notfall auch unkompliziert freigestellt werden, kann die Hilfe für alle gewährleistet werden.“

Der gemeinsame Appell richtet zeitgleich auch von anderen Kammer- und Arbeitgeberorganisationen an ihre jeweiligen Mitglieder. Gemeinsam mit Ministerpräsident Weil richteten die Wirtschaftsorganisationen ein großes „Dankeschön“ an die mehr als 100.000 beruflichen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in ganz Niedersachsen. Viele dieser Menschen arbeiteten jetzt schon tagelang mit Billigung ihrer jeweiligen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gegen die Wasserfluten an. Diese große Flexibilität der Unternehmen werde dankbar anerkannt.

Die Zuständigkeit für Anträge auf Lohnersatzleistungen für freigestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt nach Auskunft des Landes Niedersachsen wegen der sehr unterschiedlichen Gefahrenlagen bei den Kommunen.

Zu Einzelheiten berät das Team der IHKLW unter der E-Mail-Adresse beratung@ihklw.de.