Ein paar Prozentpünktchen ging es im vergangen Jahr nach oben: „Die Polizeiinspektion Heidekreis konnte die Aufklärungsquote aller erfassten Straftaten erneut leicht auf 66,92 Prozent steigern (2022: 66,89 Prozent)“, so die Mitteilung der Polizeiinspektion (PI) Heidekreis. Beim Rückblick auf die Kriminalstatistik für das Jahr 2023 kann Tarek Gibbah von der PI-Pressestelle nach dieser Steigerung zudem verkünden: „Diese Aufklärungsquote liegt damit innerhalb der Polizeidirektion Lüneburg an zweithöchster Stelle und um 4,41 Prozent-Punkte über dem durchschnittlichen Wert auf Landesebene (62,51 Prozent).“ Polizeiinspektionsleiter Jens Heuchert unterstreicht: „Dass es uns gelungen ist, die in den letzten Jahren konstant hohen Aufklärungsquoten nochmals leicht zu verbessen, ist sehr erfreulich und macht mich stolz. Dass wir in der Gesamtbetrachtung zwei von drei bekanntgewordenen Straftaten aufklären konnten, spricht für die hohe Kompetenz, Akribie, Ausdauer und das hochmotivierte Engagement, mit der sich alle Angehörigen der Polizeiinspektion Heidekreis tagtäglich dieser Herausforderung stellen. Für dieses Ergebnis spreche ich der gesamten Mitarbeiterschaft meinen Dank und meine Anerkennung aus.“
Die Betrachtung der Gesamt-Fallzahl im Bericht zeige, dass diese 2023 leicht gesunken sei: „Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Heidekreis sind für das vergangene Jahr 11.489 Straftaten statistisch erfasst worden. Dies bedeutet im Vergleich zum Jahr 2022 einen Rückgang von 71 Taten (-0,61 Prozent). Die Entwicklung liegt somit weit unterhalb des direktions- und landesweiten Trends (Polizeidirektion Lüneburg: +4,97 Prozent; Niedersachsen: +5,57 Prozent). In der Langzeitbetrachtung ist erkennbar, dass sich die erfassten Straftaten für das Jahr 2023 – trotz des leichten Rückgangs – leicht oberhalb des zehnjährigen Mittelwertes (10.960 Taten) befinden. Die Fallzahlen sind damit nach 2017 und 2022 die dritthöchsten der letzten zehn Jahre.“
Die Mitteilung der PI geht auch auf die einzelnen Unterbereiche ein: „Im Vergleich zu 2022 sind Anstiege bei den Straftaten gegen das Leben (von sieben auf acht), Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Straftaten gegen die persönliche Freiheit (beispielsweise Bedrohung) und dem Wohnungseinbruchdiebstahl erkennbar. Die Diebstahlsdelikte sind hingegen insgesamt rückläufig.“ In Bezug auf Anzahl, Alter und Herkunft der Tatverdächtigen gibt die PI an: „Zu den in 2023 bekannt gewordenen 11.489 Straftaten konnten insgesamt 5.313 Tatverdächtige (2022: 5.339) ermittelt werden. Altersmäßig verteilt sich diese Zahl auf 4.221 Erwachsene, 385 Heranwachsende, 442 Jugendliche und 265 Kinder. 3.470 Tatverdächtige, also rund 65,31 Prozent der Gesamtzahl, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. 1.843 nichtdeutsche Staatsangehörige wurden als Tatverdächtige registriert. Im Jahr 2022 wurden 1.789 nichtdeutsche registriert. Dies entspricht einem Zuwachs von 3,02 Prozent.“
Im Berichtsjahr 2023 seien in der Polizeiinspektion Heidekreis 3.177 Personen Opfer einer Straftat geworden, so der Bericht: „Die Häufigkeitszahl, die angibt, wie wahrscheinlich es ist, Geschädigter oder Opfer einer Straftat zu werden, beträgt in der Polizeiinspektion Heidekreis 7.902 pro 100.000 Einwohner und ist damit im Vergleich zum Jahr 2022 (8.089) leicht gesunken. Nichtsdestotrotz liegt die Häufigkeitszahl deutlich über dem direktions- und niedersachsenweiten Wert. Hintergründe für diesen hohen Wert sind unter anderem die geografische Lage und der stark ausgeprägte Tourismus des Landkreises Heidekreis.“
Insgesamt seien Diebstahlsdelikte gesunken, Wohnungseinbruchdiebstähle hingegen gestiegen: „Bei der zahlenmäßig größten Deliktsgruppe, den Diebstahlsdelikten, kam es – entgegen zur direktions- und landesweiten Entwicklung – zu einem Rückgang von 334 Taten (-10,08 Prozent). Die Fallzahlen liegen damit unter dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre. Die Entwicklung innerhalb der verschiedenen Diebstahlsdelikte verläuft jedoch deutlich unterschiedlich. Während sich Teilbereiche des einfachen Diebstahls, etwa Laden- und Fahrraddiebstahl, verringerten, stieg die Anzahl der Wohnungseinbruchdiebstähle im Vergleich zum Vorjahr stark an (+86 Taten). Besonders in den Städten Schneverdingen, Soltau und Walsrode sind starke Zuwächse zu verzeichnen, leichte Rückgänge dagegen nur in der Samtgemeinde Ahlden. Trotzdem liegen die erfassten 212 Taten noch deutlich unter dem zehnjährigen Mittelwert von 269 Taten. Die Aufklärungsquote liegt im Bereich der Wohnungseinbruchdiebstähle bei 25,47 Prozent und bewegt sich damit klar über dem Direktions- (20,74 Prozent) und Landesdurchschnitt (19,84 Prozent)“, so die Mitteilung der PI Heidekreis.
„Während der Pandemie spielte sich ein Großteil des Lebens im häuslichen Bereich ab. Diese Einschränkungen sind nun weggefallen. Ein Einbruch in die eigene Wohnung ist für die Betroffenen oftmals weit über den erlittenen materiellen Schaden hinaus sehr belastend. Wir arbeiten daher weiterhin intensiv daran, Einbrüche zu verhindern beziehungsweise aufzuklären“, führt die Leiterin des Zentralen Kriminaldienstes, Polizeioberrätin Christina Kappenberg, an.
Die Statistik geht auch auf den Bereich der Sexualdelikte ein, bei dem es im Berichtsjahr 2023 in der Polizeiinspektion Heidekreis zu 343 Delikten gekommen sei, ein Anstieg von 12,01 Prozent (+40 Taten). Und von den 343 Taten seien 212 (etwa 57 Prozent) auf den Bereich „Verbreitung pornografischer Inhalte“ entfallen. Weitere Zunahmen habe es zum Beispiel in den Deliktsbereichen sexuelle Belästigung (von 42 auf 54 Taten) und Verletzung des Intimbereiches durch Bildaufnahmen (von einer auf fünf Taten) gegeben. „Beim sexuellen Missbrauch von Kindern ist ein Rückgang von 46 auf 39 Taten zu verzeichnen. Die Aufklärungsquote beträgt im Bereich der Sexualdelikte 92,49 Prozent“, so die Mitteilung der PI.
In der Gruppe Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit habe die hiesige Polizei im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 13,72 Prozent (+283 Taten) verzeichnet und damit den höchsten Wert der letzten zehn Jahre: „Hier ist besonders ein starker Anstieg im Bereich der Nachstellungen auffällig (+202,50 Prozent), der maßgeblich aus einem massiven Nachbarschaftsstreit in Bad Fallingbostel resultiert.“ In 73 Fällen sei es 2023 zum Einsatz einer Stichwaffe gekommen: „Hier war ausnahmslos ein Messer das Tatmittel und wurde überwiegend bei Rohheitsdelikten und bei Straftaten gegen die persönliche Freiheit (Bedrohung, gefährliche Körperverletzung, Raub/räuberische Erpressung) genutzt.“
„Häusliche Gewalt“ ist der nächste Bereich in der Betrachtung des vergangenen Jahres: „Die Polizeiinspektion Heidekreis verzeichnete im Jahr 2023 insgesamt 687 Fälle von häuslicher Gewalt. Dabei handelte es sich in 197 Fällen um familiäre Gewalt, in 385 Fällen um partnerschaftliche Gewalt. Zudem kam es zu einem versuchten und einem vollendeten Totschlag. 405 Opfer waren davon weiblich, 204 männlich“, so die Erfassung der PI, zu der Kappenberg erklärt: „Gewalt in Partnerschaft oder Familie ist keine Privatsache, sondern eine Straftat! Als Polizei dürfen und wollen wir solche Übergriffe nicht hinnehmen. Durch die Sensibilisierung unserer Kolleginnen und Kollegen und durch die Vernetzung mit anderen Behörden und Organisationen bilden wir ein breites Bündnis gegen diese Gewalt.“
Letzter Punkt in der Erhebung der PI ist „Gewalt gegen Polizeibeamte“: „In der Polizeiinspektion Heidekreis wurden im Jahr 2023 insgesamt 85 Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte gezählt. Diesen fielen 218 Polizeibeamtinnen und -beamte zum Opfer, 36 wurden davon leicht verletzt, zu schweren Verletzungen ist es nicht gekommen. Zwar sind die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr (von 102 auf 85) gesunken, die Anzahl der verletzten Beamtinnen und Beamten hat sich dennoch leicht erhöht (von 32 auf 36).“ Thomas Ring, Polizeipräsident der Polizeidirektion Lüneburg, dazu: „Die noch immer hohe Fallzahl von Gewalt, der Kolleginnen und Kollegen ausgesetzt sind, betrachte ich, wie auch in den Jahren zuvor, mit größter Sorge. Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner sowie Rettungskräfte helfen Menschen in Not, schützen unsere Demokratie und die Rechte jedes Einzelnen. Hierfür haben sie gesellschaftliche Anerkennung und Sicherheit bei der Ausübung ihrer Tätigkeit verdient. Jeder Angriff auf eine Polizeibeamtin oder einen Polizeibeamten ist immer auch ein Angriff auf unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Derartige Angriffe sind nicht zu tolerieren.“