Kurz nachdem der Landkreis Heidekreis über die aktuellen Verzögerungen bei der Bearbeitung waffenrechtlicher Anträge informierte (HK berichte), kommt heute die Meldung aus der Kreisverwaltung: „Die Bearbeitung waffenrechtlicher Anträge ist wieder möglich.“
Am 8. November teilte der Landkreis Heidekreis mit, dass die Bearbeitung waffenrechtlicher Anträge aufgrund der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems zurzeit nicht möglich sei. Nun die Mitteilung vom heutigen Morgen: „Nach einer Besprechung des Bundesinnenministeriums mit den Bundesländern erfolgte am 11. November 2024 die Freigabe durch das Niedersächsische Innenministerium zur Wiederaufnahme der Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.“
Somit informiert der Landkreis Heidekreis, dass die Bearbeitung waffenrechtlicher Anträge nun wieder möglich sei: „Auch jagdrechtliche Anträge können nach Freigabe durch das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium wieder bearbeitet werden“, so die Mitteilung des Landkreises.
Ursprünglicher Artikel vom 11. November:
Der Deutsche Bundestag hat am 30. Oktober das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit verabschiedet, das unter anderem einige Änderungen des Waffengesetzes enthält: „Bei waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen müssen die kommunalen Waffenbehörden seit dem 31. Oktober 2024 nun auch die Bundespolizei und das Zollkriminalamt beteiligen. Es wurde jedoch noch nicht festgelegt, wie die Waffenbehörden die neuen Abfragebehörden in die Zuverlässigkeitsprüfung einbinden können“, so der Landkreis Heidekreis, der deshalb informiert, „dass waffenrechtliche Anträge, für die bis zum 31. Oktober 2024 noch keine abgeschlossene Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt ist, auf Weisung des Niedersächsischen Innenministeriums zurzeit nicht bearbeitet werden können und zurückzustellen sind.“
Dies betreffe laut der Mitteilung unter anderem Erstanträge auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte oder eines Kleinen Waffenscheins sowie Voreinträge in Waffenbesitzkarten, die oftmals Voraussetzung für den Erwerb von Waffen sind, beispielsweise bei Kurzwaffen für Jäger und Sportschützen oder halbautomatischen Langwaffen für Sportschützen. „Auch die Bearbeitung jagdrechtlicher Anträge ruht auf Weisung des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums bis auf Weiteres“, so die Mitteilung der Landkreisverwaltung.
Wie lang die Wartezeiten seien, stehe aktuell noch nicht fest: „In diesen Tagen findet eine Besprechung der Bundesländer mit dem Bundesinnenministerium statt, bei der die weitere Vorgehensweise diskutiert werden soll“, so die Mitteilung des Heidekreises. Und weiter: „Unklar ist jedoch, wann es eine Handlungsanweisung bezüglich der Durchführung der Zuverlässigkeitsprüfungen geben wird.“