Besonderes Gefahrenpotential: Landkreis Heidekreis startet Abfrage

Vorsorge bei der Nutzung von Heimbeatmungsgeräten treffen

Besonderes Gefahrenpotential: Landkreis Heidekreis startet Abfrage

Um Menschen mit körperlichen Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben auch zu Hause zu ermöglichen, kommen heutzutage immer häufiger elektrische Unterstützungen wie beispielsweise Beatmungsgeräte oder elektronische Herzunterstützungen in außerklinischen Umgebungen zum Einsatz. Um die Auswirkungen bei einem Stromausfall für diese Personen zu reduzieren, ist zunächst eine entsprechende Selbstvorsorge äußerst wichtig. Sollte eine Selbsthilfe mal nicht ausreichen, ist ein schnelles, bedarfsorientiertes Eingreifen der Hilfskräfte notwendig. Hierauf bereitet sich der Heidekreis aktuell bestmöglich vor und fragt in diesem Zuge erforderliche Daten von den betroffenen Personen ab.

Aufgrund der besonderen Lebenssituation von Menschen, die zu Hause beatmet werden oder auf Herzunterstützungsgeräte angewiesen sind, besteht für diese ein besonderes Gefahrenpotential bei Notfällen in ihrem Wohnumfeld, etwa durch einen Zimmerbrand oder auch durch einen Stromausfall. Stromausfälle dauern in der Regel nur einige Sekunden oder Minuten. In Ausnahmefällen kann es jedoch auch zu Stromausfällen über mehrere Stunden kommen. Sehr unwahrscheinlich, aber trotzdem möglich, sind langanhaltende und großflächige Stromausfälle. Solche Ereignisse bedeuten unter anderem für zu Hause beatmete Menschen oft eine unmittelbare Lebensgefahr. Für ein zentrales Register fehlt in Deutschland eine gesetzliche Grundlage. Krankenkassen und Pflegedienste sind nicht verpflichtet, diese Daten an Behörden zu melden. Aus diesem Grund startet der Heidekreis jetzt eine entsprechende Abfrage.

Informationen zur Selbstvorsorge und wichtige Hinweise bei einem Stromausfall für Menschen mit lebensunterstützenden Geräten, aber auch für Angehörige und sonstige beteiligte Personen stehen auf der Internetseite des Landkreises unter www.heidekreis.de/lebensunterstützungsgeräte zur Verfügung. Ebenso ist dort für Betroffene das Online-Formular für die Abfrage eingebunden. Um eine Übermittlung der erforderlichen Daten bis Ende November dieses Jahres wird gebeten. „Selbstverständlich werden auch danach Einträge kontinuierlich entgegengenommen“, teilt die Kreisverwaltung mit.

Der QR-Code zur Abfrage des Landkreises Heidekreis:

Zur Beantwortung von Fragen steht Julian Reinsberg von der Fachgruppe Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst des Heidekreises gern zur Verfügung.

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