Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit beginnt | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Ab dem 1. April müssen Hunde in der freien Landschaft an die Leine

Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit beginnt

Während die Natur im Frühling erwacht, beginnt mit der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit eine Phase, in der Wildtiere besonderen Schutz benötigen. „Daher gilt in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli in der freien Landschaft die allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Das bedeutet, dass die Vierbeiner im Wald, auf Wiesen, Feldern und an Gewässern stets angeleint sein müssen“, informiert das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Regelung gilt natürlich auch im Heidekreis. Als Ausgleich bietet etwa die Stadt Soltau Hundeauslaufflächen an: Wo die verschiedenen Hunde-Auslaufwege in und rund um die Böhmestadt zu finden sind, ist im Internet einsehbar unter www.soltau.de. Hier gibt es auch weitere Informationen rund um die Leinenpflicht während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit.

„Einige Tiere wie Dachse, Feldhasen, Wildkatzen, Wildschweine oder auch Kleinnager wie der Gartenschläfer haben bereits Nachwuchs. Selbst das bloße Aufstöbern von Jungtieren kann dazu führen, dass Elterntiere ihren Nachwuchs verlassen. Andere hochtragende oder gerade gebärende Wildtiere können nur eingeschränkt fliehen und werden durch jede äußere Störung empfindlich beeinträchtigt. Auch viele wiesen- und bodenbrütende Vogelarten beginnen im April mit der Brutzeit“, so die Mitteilung des Ministeriums.

Gesetzlich verankert ist die Leinenpflicht für Hunde in dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). „Ausnahmen gelten unter anderem für Blindenhunde, Jagd- oder Rettungshunde im Einsatz oder in Ausbildung. Für die Überwachung der Leinenpflicht sind die Gemeinden zuständig. Verstöße gegen die Leinenpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Geldbuße kann bis zu 5.000 Euro betragen“, informiert das Ministerium.

Besonderen Schutz brauchen Tiere aber nicht nur in der freien Natur: „Da viele wild lebende Tiere auch Parks und Grünanlagen zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, sollten Hundehalter ihre Hunde auch in innerstädtischen Bereichen besonders im Blick behalten und sich zusätzlich mit den örtlichen Vorschriften in ihrer Kommune befassen, da Gemeinden weitere Regelungen zur Leinenpflicht erlassen können“, rät das Ministerium.

Die wichtigsten Hinweise für Hundehalter sind auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums zusammengefasst: www.ml.niedersachsen.de (Themen | Wald, Holz & Jagd | Wald und Forstwirtschaft). Das Landwirtschaftsministerium bittet auch Gartenbesitzer, in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit besondere Rücksicht zu nehmen, da jede Störung für Jungtiere lebensgefährlich sein kann. Und weiter: „Auch Spaziergänger sind zu einem respektvollen Verhalten angehalten. Das Bundesnaturschutzgesetz untersagt es grundsätzlich, wildlebende Tiere zu belästigen und deren Lebensräume zu schädigen oder zu vernichten.“