Mit Wirkung vom heutigen Mittwoch, dem 1. März, hat die Landesregierung die Niedersächsische Corona-Verordnung aufgehoben. „Damit entfallen die letzten landesrechtlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen“, teilte heute die Kreisverwaltung mit: „Einzig die vom Bund per Infektionsschutzgesetz auferlegte FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen beziehungsweise therapeutischen Einrichtungen soll bis zum Auslaufen der entsprechenden Normen am 7. April 2023 aufrechterhalten bleiben.“
Mit den aktuellen rechtlichen Änderungen einher gehe „die erforderliche Aufhebung der Allgemeinverfügung des Heidekreises zur Verpflichtung des Anbietens von Corona-Testungen für den Besuch von Heimen durch die Einrichtungen.“ Diese sei zum 1. März außer Kraft getreten.
Der Landkreis Heidekreis stellt die Aufhebungsverfügung unter www.heidekreis.de/bekanntmachung zum Lesen bereit.