Über neue Rahmenbedingungen in Sachen Eigenkonsum und Weitergabe von Cannabis informiert die die Verwaltung des Landkreises Heidekreis. Seit 1. April dieses Jahres sei der Besitz und der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum von Cannabis in Deutschland „mit Vorgaben legal“, heißt es in einer Mitteilung aus Bad Fallingbostel.
Das ist kein Aprilscherz, denn seit Beginn dieses Monats ist in Deutschland für Erwachsene der Konsum und Besitz von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen tatsächlich straffrei, zumal das entsprechende Gesetz zum 1. April in Kraft getreten ist.
Die Kreisverwaltung teilt aus diesem Anlass weiterhin mit: „Nachdem der Deutsche Bundestag das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis im Februar beschlossen hatte, wurde nun auch durch den Bundesrat das Cannabisgesetz gebilligt. Erwachsene dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und in der Öffentlichkeit mitführen. Im Bereich um Schulen, Kitas, Spielplätze und öffentliche Sportstätten ist der Cannabis-Konsum in einem Radius von 100 Metern verboten. Ebenso in der Nähe von Personen unter 18 Jahren.“
Für Minderjährige sei der Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis weiterhin nicht erlaubt. „Wie ein Mensch auf die Inhaltsstoffe von Cannabis reagiert, ist individuell sehr unterschiedlich und wenig berechenbar. Cannabiskonsum kann zu körperlichen und psychischen Problemen führen“, warnt die Kreisverwaltung.
Der „gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen“ werde durch das Cannabisgesetz legalisiert. Diese Regelungen, so heißt es weiter in der Mitteilung, „treten am 1. Juli 2024 in Kraft.“
Weitergehende Informationen finden Interessierte unter www.heidekreis.de/cannabis und unter der Adresse www.infos-cannabis.de.