Eine Reform und die Folgen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

HKK muss sich im Frühjahr 2025 um Leistungsgruppen bewerben

Eine Reform und die Folgen

Mit der Billigung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes durch den Bundesrat werden die Reformen der Krankenhausfinanzierung auch im Heidekreis Realität. „Der Neubau des Gesamtklinikums in Bad Fallingbostel schreitet erfreulich gut voran. Die Verantwortlichen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten intensiv daran, den Umzug in das neue Haus in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zu Ende 2028 vorzubereiten. Dabei müssen nun auch die Auswirkungen der kürzlich beschlossenen Krankenhausreform auf Bundesebene berücksichtigt werden“, teilt die Verwaltung des Landkreises Heidekreis mit.

Diese Reform hat zur Folge, dass sich das Heidekreis-Klinikum (HKK) bereits im Frühjahr 2025 um sogenannte Leistungsgruppen bewerben muss. Diese Gruppen regeln, welche medizinischen Leistungen Kliniken künftig anbieten dürfen und beinhalten unter anderem Vorgaben zu Mindestfallzahlen sowie zur Qualifikation des Personals. Die Zuteilung dieser Gruppen erfolgt in der zweiten Jahreshälfte 2025 durch das Land Niedersachsen. Dabei werde jeder Standort des Heidekreis-Klinikums separat betrachtet, erklärt die Kreisverwaltung, „alle bundeseinheitlichen Qualitätskriterien müssen als Grundvoraussetzung für die Zulassung jedes Krankenhauses erfüllt sein.“

Um in eine bestimmte Leistungsgruppe aufgenommen zu werden, müssen beide Standorte demnach spezifische Anforderungen erfüllen – dazu gehören qualifiziertes Personal in vorgeschriebener Besetzung auch im ärztlichen Bereich, geeignete Räumlichkeiten sowie Mindestmengen an Behandlungen und notwendige Ausstattung. Vor diesem Hintergrund prüft die Klinikleitung derzeit, welche Anforderungen an den Standorten Soltau und Walsrode erfüllt werden können. Laut Kreisverwaltung habe es in der jüngsten Sitzung des Aufsichtsrats bereits einen ersten Gedankenaustausch über diese Themen sowie über die wirtschaftliche Situation des Klinikums gegeben.

Eine Schließung eines Standorts noch vor dem Umzug in den Neubau sei nicht Gegenstand dieser Überlegungen. Ziel sei vielmehr, „die Übergangszeit bis zum Einzug ins neue Gebäude erfolgreich zu organisieren. Ohne das Neubauvorhaben wäre eine Schließung beider Standorte wahrscheinlich.“ Nur durch das Neubauvorhaben gebe es die Möglichkeit, Fallzahlen zu addieren, wenn die Voraussetzungen für die Leistungsgruppen an einem der beiden Standorte nicht erfüllt seien – allerdings nur als Ausnahme und zeitlich befristet. Welche Anforderungen „entschuldigt“ werden können – dank Neubau – sei bisher noch nicht verifiziert.

Der Bund habe bedauerlicherweise bislang kein Vorschaltgesetz erlassen, das insbesondere die erheblichen Personalkostensteigerungen in den vergangenen Jahren abfedern könnte. Dies führe dazu, dass Krankenhäuser bundesweit weiterhin in finanzieller Not seien – auch das Heidekreis-Klinikum. „Die neue Reform sieht lediglich vor, dass Personalkostensteigerungen ab 2024 sukzessive ab 2026 aufgefangen werden. Die erheblichen Kostensteigerungen der Vergangenheit bleiben jedoch unberücksichtigt“, heißt es in der Mitteilung der Verwaltung.

Der Aufsichtsrat habe die Geschäftsführung beauftragt, Vorschläge zur Konsolidierung der wirtschaftlichen Situation zu unterbreiten. Bislang seien jedoch noch keine Beschlüsse gefasst worden. Sollten grundlegende organisatorische Veränderungen in den beiden Häusern des Heidekreis-Klinikums erforderlich sein, müssten diese zudem mit dem Land abgestimmt und genehmigt werden. Nach dem Gesellschaftsvertrag wäre auch eine Beschlussfassung durch den Kreistag und die Gesellschafterversammlung notwendig.