Fahrkostenerstattung

Änderungen wegen Einführung des Deutschlandtickets

Fahrkostenerstattung

Mit der Einführung des Deutschlandstickets (49-Euro-Ticket) ergeben sich für Schülerinnen und Schüler im Bereich der Sekundarstufe I (SEK I) und der Sekundarstufe II (SEK II), Auszubildende und Freiwilligendienstleistende ab dem 1. Mai dieses Jahres Änderungen zum Umfang der Erstattung des Bahntickets durch den Landkreis. Darauf weist die Kreisverwaltung in einer Mitteilung hin.

Gemäß der Satzung zur Schülerbeförderung im Heidekreis und der Richtlinie über das Angebot von vergünstigten Tickets im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für Schüler, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende werden weiterhin die notwendigen Kosten für die Fahrkarten zu den jeweiligen Bildungsstätten mit der Bahn erstattet. Da das Deutschlandticket teilweise die günstigste Variante im Beförderungsbereich des Schienenverkehrs ist, verändert sich jedoch die zukünftige Abrechnung der Fahrkarten durch den Heidekreis: Anspruchsberechtigte, deren monatliche Kosten für eine Bahnfahrkarte über 49 Euro liegen, erhalten die Erstattung der Fahrtkosten ab 1. Mai 2023 auf Basis des 49- Euro-Tickets.

Anspruchsberechtigte, die sowohl ein Bus- als auch eine Bahnfahrkarte nutzen, erhalten ebenfalls die Erstattung auf Basis des 49-Euro-Tickets. „Das in diesem Zusammenhang abgeschlossene Schüler-Azubi-Jahresabonnement für die Busfahrkarte sollte daher zum 1. Mai 2023 von der Karteninhaberin beziehungsweise vom Karteninhaber bei der Verkehrsgemeinschaft Heidekreis schriftlich gekündigt werden, damit keine zusätzlichen Kosten für die Anspruchsberechtigten entstehen“, teilt die Kreisverwaltung mit.

Die Kontaktdaten sind zu finden unter www.verkehrsgemeinschaft-heidekreis.de . Personen, die im Besitz einer Bahnfahrkarte sind, erhalten Informationen über die Vertragsänderungen beziehungsweise Kündigungen und den Erwerb des 49-Euro-Tickets jeweils bei den zuständigen Unternehmen. Für Anspruchsberechtigte, deren monatliche Kosten für ein Bahnticket unter 49 Euro liegen, verbleibt es bei den bisherigen Regelungen.

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