Fahrradträgersysteme oft nicht richtig „ausgeschildert“ | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Polizeiinspektion Heidekreis informiert: Straftat Kennzeichenmissbrauch oft aus Versehen

Fahrradträgersysteme oft nicht richtig „ausgeschildert“

Immer wieder erleben es die Beamtinnen und Beamten der Autobahnpolizeien, dass an Fahrzeugen mit Fahrradheckträgersystemen die Kennzeichen fälschlich angebracht worden sind. Darauf weist jetzt die Polizeiinspektion Heidekreis hin.

„Gerade jetzt in der Ferien- und Urlaubszeit sind vermehrt Fahrzeuge auf der Autobahn zu sehen, bei denen das Kennzeichen des Fahrradträgersystems nicht zum Kennzeichen des Fahrzeuges passt. Gründe dafür können sein, dass in der Familie möglicherweise mehrere Fahrzeuge vorhanden sind oder man sich den Fahrradträger von Freunden ausgeliehen hat, man aber vergessen hat das eigene Kennzeichen umzubauen“, heißt es in einer Mitteilung der Polizeiinspektion Heidekreis. Dies stelle grundsätzlich eine Straftat (Kennzeichenmissbrauch) dar.

Daher sollten Autofahrerinnen und Autofahrer mit Fahrradheckträgersystemen am Pkw „immer daran denken, das Kennzeichen zu wechseln. Sollte kein zusätzliches Kennzeichen vorhanden sein, so kann auch das Heckkennzeichen am Fahrradträger verwendet werden. Es muss nur nach der Demontage des Fahrradträgers wieder an dem jeweiligen Pkw angebracht werden“, so ein Polizeisprecher.