Geflügel darf im Landkreis Heidekreis ab 15. Januar wieder ins Freie | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Angeordnete Aufstallungsverpflichtung für Geflügelbestände ab 50 Tieren läuft aus

Geflügel darf im Landkreis Heidekreis ab 15. Januar wieder ins Freie

Geflügel darf im Heidekreis ab Donnerstag, 15. Januar, wieder ins Freie. „Die Ende Oktober 2025 aus Gründen der dringenden Seuchenprävention angeordnete Aufstallungsverpflichtung für Geflügelbestände ab 50 Tieren endet am Mittwoch, dem 14. Januar 2026“, teilt die Verwaltung des Landkreises Heidekreis mit.

„Im gewaltigsten Geflügelpestgeschehen der letzten 25 Jahre sind in ganz Niedersachsen bis Ende 2025 insgesamt über 90 Seuchenausbrüche zu verzeichnen gewesen, es mussten mehr als 1,5 Millionen Tiere getötet werden. Der wirtschaftliche Schaden liegt im mittleren zweistelligen Millionenbereich“, heißt es in der Mitteilung. Am stärksten seien Putenbestände in den Landkreisen Cloppenburg, Oldenburg, Osnabrück und Vechta betroffen gewesen. Im Landkreis Heidekreis habe es nur in einem Kleinstbetrieb mit mehr als 50 Legehennen Ende Oktober einen Fall gegeben. „Seit Mitte Dezember hat sich das Seuchengeschehen erfreulicherweise deutlich gebessert und der Wildvogelzug ist größtenteils abgeschlossen“, teilt die Verwaltung weiter mit. Somit laufe auch die „Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung 1/2025“ des Heidekreises wie geplant am 15. Januar dieses Jahres ohne eine weitere formale Aufhebung aus, ebenso die sich vornehmlich an Jagdausübungsberechtigte gerichtete „Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wildvögeln bei Geflügelpestverdacht.“

„Die angeordneten Maßnahmen und deren Umsetzung haben dazu beigetragen, dass es zumindest im Heidekreis seit Oktober zu keinen weiteren Ausbrüchen der Geflügelpest mehr gekommen ist“, so die Verwaltung.

Der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Heidekreises würdigt zudem das Verständnis aller Geflügelhalterinnen und -halter sowie „die konsequente Beachtung der Stallpflicht und bei den Jagdausübungsberechtigten“ sowie deren „Bereitschaft und Einsatz in der Tierseuchenbekämpfung.“

Alle Betriebe, die im Heidekreis Geflügel halten, werden aber auch weiterhin dringend gebeten, „erforderliche Biosicherheitsmaßnahmen und entsprechende Verhaltensregeln auch für kleine Bestände strikt anzuwenden.“ Dieser Appell richtet sich auch an die Jagdausübungsberechtigten beim Umgang mit Wassergeflügel. Auch hier sollten entsprechende Vorsichtsmaßnahmen weiterhin beachtet werden, „da das Virus der Geflügelpest auch bei klinisch unauffälligen Wildvögeln, vor allem Enten und Gänsen, weiterhin vorhanden sein kann.“

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest, den Biosicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln finden Interessierte unter dem Link https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/gefugelpest-informationen-zur-lage-245960.html.