Großkontrolle an der Autobahn 7: Beanstandungsquote von 77,35 Prozent | Aktuelle Nachrichten und Informationen

50 spezialisierte Polizeibeamte, Mitarbeiter des Bundesamtes für Logistik und Mobilität sowie Kollegen des Zolls und der Bundeswehr gemeinsam im Einsatz

Großkontrolle an der Autobahn 7: Beanstandungsquote von 77,35 Prozent

Am vergangenen Mittwoch, 19. Februar, überprüfte die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg auf der Autobahn 7 im Landkreis Heidekreis auf dem Rastplatz „Abelbeck-Kuhbusch“ in Fahrtrichtung Norden und auf der Rastanlage „Vorm Wietzenbruch“ in Fahrtrichtung Süden den gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehr: „Rund 50 spezialisierte Polizeibeamtinnen und -beamte der Polizeidirektion Lüneburg, die für die Überwachung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs besonders geschult sind, nahmen an der rund sechsstündigen Aktion teil. Unterstützt wurden sie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM), des Landkreises Harburg sowie Kolleginnen und Kollegen des Zolls, der Bundeswehr und der Polizei Hamburg. Die Kontrollkräfte agierten hierbei als mobile Einheiten und ‚zogen‘ die zu überprüfenden Fahrzeuge aus dem fließenden Verkehr. Im Rahmen der gemeinsamen Kontrollaktion konnten 106 Fahrzeuge beziehungsweise Fahrzeugkombinationen kontrolliert werden, von denen wiederum 82 bemängelt wurden. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 77,35 Prozent. In 22 Fällen musste sogar die Weiterfahrt – meist aufgrund erheblicher technischer Mängel sowie Überladungen – untersagt werden“, so die anschließende Mitteilung der Polizeidirektion Lüneburg.

Besonders ins Auge gefallen war den Beamtinnen und Beamten ein Kleintransporter, dessen Gesamtgewicht bei der Kontrolle 7.260 Kilogramm betrug und somit die zulässige Grenze von 3.500 Kilogramm um 107 Prozent überschritt: „Der Fahrer hatte das zulässige Zuladungsgewicht völlig außer Acht gelassen. Zudem war die Ladung derart stark gepackt, dass die Bordwände sich erheblich nach außen wölbten und ein Teil der Verschraubung der Seitenwände während der Kontrolle ausbrach“, heißt es im Polizeibericht.

Darin findet sich ein weiterer spezieller Fall: „Bei der Überprüfung eines Gefahrguttransportes legte der Fahrer den kontrollierenden Beamtinnen und Beamten eine Totalfälschung einer ADR-Schulungsbescheinigung vor. Die ADR-Schulungsbescheinigung, auch Gefahrgutführerschein genannt, ist eine Erlaubnis zum Befördern von Gefahrgut im öffentlichen Straßenverkehr. Somit führte der Mann einen Gefahrguttransport ohne jede Genehmigung oder Qualifikation durch. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Zudem wurde ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet.“

Die Kontrolle eines weiteren Kleintransporters führte zum Auffinden zahlreicher, originalverpackter Bekleidungsstücke und Haushaltsgegenstände, für die der Fahrer keinen Eigentums- oder Besitznachweis erbringen konnte: „Vielmehr erhärtet sich der Anfangsverdacht eines Eigentumsdelikts, so dass die Gegenstände beschlagnahmt wurden. Gegen den Fahrzeugführer wurde zudem ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet“, so der Bericht der Polizei.

Deren Ermittler bleiben aktiv: „Auch in Zukunft sind diverse Kontrollen durch die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg im gesamten Direktionsbereich geplant. Die hohe Beanstandungsquote, vor allem im Bereich des gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehrs zeigt, dass Kontrollen dieser Art wichtig sind, um die Verkehrssicherheit auf den Straßen zu erhöhen“, erklärt Laurits Penske von der Polizeidirektion Lüneburg in seiner Mitteilung.