Es hat am heutigen Donnerstag, dem 8. Mai, einer Änderung der FFH-Richtlinie zur Tierart Wolf zugestimmt, das EU-Parlament. Danach gilt der Wolf nicht mehr „streng geschützt“, sondern angesichts der positiven Entwicklung in Europa nur noch als „geschützt“. Die Änderung muss nun noch durch den Europäischen Rat bestätigt werden und könnte im Herbst in Kraft treten.
Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer: „Endlich. Wir in Niedersachsen haben lange gefordert, dass sich angesichts steigender Wolfsbestände auch der Schutzstatus an die Realität anpassen muss. Seit 20 Jahren ist der Wolf in Deutschland wieder heimisch und seit zehn Jahren auch in Niedersachsen. Er ist nicht mehr vom Aussterben bedroht, daher ist die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie überfällig und erleichtert uns in den Ländern, zu einem guten Ausgleich zwischen Weidetierhaltung und Wolf, also den Interessen der Tierhaltenden und des Artenschutzes, zu kommen.“
Meyer weiter: „Der Wolf wird bleiben und ein günstiger Erhaltungszustand muss erhalten bleiben. Ich bin sehr froh, dass sich jetzt etwas tut. Darauf habe ich persönlich lange und intensiv beim Bund und auch bei der EU hingearbeitet. Und ich bin auch Ministerpräsident Stephan Weil dankbar, dass er sich ebenfalls für die Herabstufung eingesetzt und sich direkt an EU-Kommissarin von der Leyen gewandt hat. Ohne ständigen Druck und ständiges Nachbohren aus Niedersachsen hätte die EU-Kommission wohl nicht endlich einen Vorschlag gemacht, die Einstufung des Wolfes an die Realität anzupassen.“
Wichtig sei jetzt noch, so der Minister, „dass Bund und EU für unsere biogeographische atlantische Region, die weite Teile Niedersachsens sowie von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein abdeckt, dieses Jahr den günstigen Erhaltungszustand für die Tierart Wolf feststellen. Dieser ist nach überwiegender Auffassung der Länder ab 44 Rudeln in dieser Region gegeben.“
Durch die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes und die Umlistung des Wolfes in der FFH-Richtlinie werde es mehr Möglichkeiten geben, in Gebieten mit vielen Nutztierschäden – trotz guten Herdenschutzes – künftig problematische Wölfe zu entnehmen. Wichtig sei, „dass Entnahmen zukünftig rechtssicher, EU-konform und einfacher möglich sind. Die Herabstufung des Wolfes bedeutet gleichwohl nicht, dass nun wahllos Wölfe entnommen werden können. Der Wolf bleibt eine geschützte Art“, unterstreicht Meyer.
Wie die neue Bundesregierung die Entscheidung der EU umsetzen wolle, bleibe fragwürdig. „Die Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz ändert für Niedersachsen jedenfalls nichts, da er hier schon seit 2022 im Jagdgesetz enthalten ist. Auf der Umweltministerkonferenz im Saarland nächste Woche stehen viele Anträge für ein gemeinsames Vorgehen in Sachen Wolf auf der Tagesordnung. Ich erwarte von der neuen Bundesregierung hier nun schnell Klarheit, wie die neuen Vorgaben aus Brüssel für die Bundesländer und Kommunen einfach, schnell und rechtssicher umgesetzt werden, um ein gutes Miteinander von Weidetieren und Wölfen zu ermöglichen“, so Meyer.
Der hiesige SPD-Landtagsabgeordnete Sebastian Zinke begrüßt den Beschluss ausdrücklich: „Die Entscheidung des Europäischen Parlaments ist ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Gerade Regionen wie der Heidekreis, in denen Weidetierhaltung eine zentrale Rolle spielt, brauchen praktikable und rechtssichere Lösungen im Umgang mit der wachsenden Wolfspopulation. Der Druck auf Weidetierhalterinnen und -halter ist enorm – diese Entscheidung gibt uns endlich mehr Handlungsspielraum.“
Zinke hebt hervor, dass in Niedersachsen seit Jahren für ein regionales Wolfsmanagement gekämpft werde: „Unsere Landesregierung hat sich konsequent auf europäischer Ebene für eine Anpassung des Schutzstatus eingesetzt. Dass nun der Weg frei ist für gezieltere Maßnahmen, ist ein Erfolg dieses Engagements.“ Mit der Herabstufung des Schutzstatus könne nun auch auf Bundesebene schneller gehandelt werden.
Die SPD-Landtagsfraktion fordert, dass die Bundesregierung zügig die neuen Möglichkeiten in nationales Recht überführt. „Nur wenn wir das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundesjagdgesetz entsprechend anpassen, schaffen wir endlich rechtssichere Grundlagen für die Entnahme von Problemwölfen“, betont Zinke: „Die heutige Entscheidung trägt dem Schutz von Weidetieren ebenso Rechnung wie dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Menschen im ländlichen Raum. Für eine Region wie den Heidekreis ist das ein wichtiges Signal: Es wird nicht länger weggesehen, sondern gehandelt.“