Heidekreis-Bildungsstätten profitieren vom Digitalpakt Schule

Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 6,7 Millionen Euro für den Landkreis

Heidekreis-Bildungsstätten profitieren vom Digitalpakt Schule

Eine Ausweitung der Netzwerkinfrastruktur, der WLAN-Ausleuchtung, der Versorgung mit Präsentationstechnologie wie digitalen Tafeln und Beamern sowie mobile Endgeräte und allerlei weiteres IT-Equipment kommt den Schulen in der Trägerschaft des Heidekreises dank des Digitalpakts Schule zugute. „Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 6,7 Millionen Euro fließen damit in den Landkreis. Die Gelder wurden durch den Bund und das Land Niedersachsen für die Jahre 2019 bis 2024 zur Verfügung gestellt“, so die Mitteilung des Landkreises Heidekreis.

Der habe in den letzten Jahren unermüdlich an der IT-Modernisierung der Schulen in seiner Trägerschaft gearbeitet: „Für die 20 Schulen standen nach der Fördermittelrichtlinie des Landes rund 6,02 Millionen Euro für die technische Ausstattung und rund 650.000 Euro für die damit verbundene Einrichtung und Administration, also für Personalaufwände, bereit. Die Gelder wurden in voller Höhe nach aufwendiger Planung der einzelnen Maßnahmen durch die Kreisverwaltung beantragt und vom Land bewilligt. Erst nach Abschluss der jeweiligen Einzelmaßnahme können die Gelder beim Land abgerufen werden. Allein 4,8 Millionen Euro sind für den Aufbau oder die Verbesserung der digitalen Vernetzung in 18 der 20 Kreisschulen bereits umgesetzt beziehungsweise fest verplant. Die Durchführung dieser zum größten Teil baulichen Maßnahmen wurde an Handwerksbetriebe aus dem Heidekreis vergeben. Zwei Schulen wurden in diesem Themenfeld nicht berücksichtigt, da an diesen größere bauliche Sanierungsarbeiten anstehen.“

Und weiter: „Die Antragsfrist für Fördermittel aus dem Digitalpakt Schule endet zwar erst Ende Juni 2023, jedoch berichtete das Kultusministerium in Hannover bereits Ende April, dass 168 Millionen Euro aus dem Digitalpakt Schule von Schulträgern in Niedersachsen nicht in Anspruch genommen wurden. Diese Mittel sollen ab Juli 2023 in einem „Windhundverfahren“ erneut von allen Schulträgern beantragt werden können. Der Heidekreis wird diese weitere Chance bestmöglich für seine Schulen nutzen.“

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