„HKK-Neubau nur auf F4 umsetzbar“ | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Landkreis: keine Alternative bei Dorfmark/Bürgerbegehren anderer Ansicht

„HKK-Neubau nur auf F4 umsetzbar“

Die Begriffe „Bürgerbegehren“ und „Bürgerentscheid“ für einen HKK-Standort in Dorfmark sucht man im Text zwar vergebens, dennoch bezieht die jüngste Mitteilung des Landkreises dazu schon im Titel ganz klar Gegenposition: „Neues Heidekreis-Klinikum nur am Standort Bad Fallingbostel umsetzbar“, heißt es dort. So macht der Landkreis damit noch einmal die Argumente für den Standort Bad Fallingbostel (F4) deutlich, quasi als Gegengewicht zum jüngst gestarteten Bürgerbegehren, das den Kreistagsbeschluss für F4 durch einen Bürgerentscheid zugunsten eines Standortes bei Dorfmark kippen möchte, denn Dorfmark, so die Argumentation des Bürgerbegehrens, liege wirklich zentral und sei auch im Nordkreis akzeptabel (HK berichtete).

Ein neues, modernes Heidekreis-Klinikum (HKK) sei nur in Bad Fallingbostel realisierbar, heißt es dagegen vom Landkreis: „Es müssen Fristen eingehalten werden, die für einen anderen Standort, egal ob Dorfmark oder anderswo, nicht mehr eingehalten werden können. Ohne Zuschuss vom Land gibt es definitiv kein neues Krankenhaus.“

Für den Neubau stelle das Land Niedersachsen einen Zuschuss von 130 Millionen Euro in Aussicht: „Das Sozialministerium in Hannover und der für die Vergabe der Zuschüsse zuständige Planungsausschuss haben Fristen gesetzt. Die Förderantragsunterlage Bau (FU-Bau) ist bis zum 30. September 2021 vorzulegen. Für die Vorbereitung der Unterlagen werden 15 Monate benötigt. An der Abarbeitung wird schon seit dem 1. Juli 2020 gearbeitet. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist für einen anderen Standort als dem vom Kreistag beschlossenen Standort F4 westlich von Bad Fallingbostel diese Frist nicht mehr einzuhalten“, bekräftigt der Landkreis seine Position.

Die FU-Bau sei ein komplett genehmigungsfähiges Neubaukonzept, inklusive der gestaltenden, funktionalen, technischen Planung des Gebäudes durch ein Architekturbüro mit einer verlässlichen Kostenaufstellung. In diesem Rahmen sei am 24. Juli der europaweite Realisierungswettbewerb zum Bau des Gesamtklinikums gestartet worden.

Es folge als weiterer Verfahrensschritt der Teilnahmewettbewerb für geeignete Architekturbüros , die bis Ende September 2020 ausgewählt würden.

Im zweiten Verfahrensschritt, dem hochbaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb, beschäftigten sich diese Büros dann bis Ende Dezember 2020 mit der konkreten Planungsaufgabe des HKK-Neubaus am ausgewählten Standort. Die Ideen und Konzepte der Architekturbüros sollten dann als Wettbewerbsentwürfe, bestehend aus Planunterlagen und Modellen, in der dritten Kalenderwoche 2021 vorgelegt werden.

Die Qualität der Arbeiten werde im Rahmen der sogenannten Vorprüfung unter fachtechnischen Gesichtspunkten bis Ende Februar 2021 geprüft und bewertet: „Damit wird sichergestellt, dass die vorher festgelegten Anforderungen, beispielsweise Anzahl und Anordnung von Pflegezimmern, Untersuchungs- und Behandlungszimmern, OP und Notaufnahme im späteren Neubau eingehalten werden“, so der Landkreis.

Ergebnis dieser Vorprüfung sei ein neutraler Vorprüfbericht für die nachfolgende Arbeit des Preisgerichtes. Und weiter: „Das Preisgericht bewertet in der zehnten Kalenderwoche 2021 die Entwürfe hinsichtlich der gestalterischen und funktionellen Qualität. Ziel ist es, einen Wettbewerbsgewinner zu küren, mit dem die weitere Planung und Realisierung des Klinikneubaus erfolgen soll.“

Die Vorstellung dieser Wettbewerbsbeiträge werde ab der zehnten Kalenderwoche 2021 als öffentliche Ausstellung über einen Zeitraum von sechs Wochen erfolgen. Parallel zur öffentlichen Ausstellung liefen die dann in Auftrag zu gebenden Planungen (Architekt, Statik, Haustechnik, Medizintechnik und ähnliches), die bis zum 30. September 2021 in die FU-Bau einflössen. „Für andere Standorte können die Unterlagen bis September 2021 nicht mehr erstellt werden“, betont der Landkreis und verweist damit indirekt auch auf einen möglichen Standort bei Dorfmark, den das Bürgerbegehren favorisiert.

Im weiteren führt der Landkreis Argumente für ein neues zentrales HKK an, die von einem besseren medizinischen Angebot unter einem Dach über modernste Ausstattung und den Aufbau großer Zentren (Darmzentrum, Traumazentrum, Brustkrebszentrum) bis hin zur Optimierung der Gesundheitsversorgung im Heidekreis reichen. Gleichzeitig wird aber auch der derzeitige Defizitausgleich von jährlich rund zehn Millionen Euro für die beiden Krankenhäuser in Soltau und Walsrode ins Feld geführt, der dauerhaft nicht zu leisten sei und bei einem neuen HKK entbehrlich würde. Eine Komplettsanierung nebst Ausbau und Erweiterung eines der bestehenden Häuser bei laufendem Betrieb wäre dagegen langwierig, teuer und schwer umsetzbar. Die medizinische Weiterentwicklung in beiden Häusern wäre begrenzt. Soviel zum Neubau

Was den Standort F4 (Bad Fallingbostel) betrifft, so sieht der Landkreis nur Vorteile: Gute Erreichbarkeit aus allen Richtungen, Feuerwehr vor Ort, ausreichend Platz auch für zukünftige Erweiterungen oder optimale Bedingungen für einen Hubschrauberlandeplatz.

Und ganz am Ende wird als letzter Vorteil dann noch die raumordnerische Planungssicherheit angeführt: „Bieten sich innerhalb einer Gemeinde mehrere Standorte an, so ist von der zuständigen Kommune, also der Stadt Bad Fallingbostel, der raumordnerisch besser geeignete Standort in der Abwägung zu bevorzugen. Ist also ein optimaler und besser geeigneter Standort in der Kernstadt Bad Fallingbostel verfügbar, in einem Grundzentrum, in der Kreisstadt, in dem ein umfassendes Angebot an zentralen Einrichtungen gebündelt ist, so wäre die Entscheidung für einen Standort in Dorfmark ein offenkundiger und anfechtbarer Abwägungsfehler.“

Letzteres sehen die Verantwortlichen für das Bürgerbegehren anders, wie sie schon vor einigen Tagen deutlich gemacht haben: Sie halten einen Standort bei Dorfmark sehr wohl für möglich (HK berichtete).