Illegal aufgestellte Altkleidercontainer auf privaten Grundstücken sorgen für Ärger | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Kreisverwaltung informiert über Handlungsmöglichkeiten

Illegal aufgestellte Altkleidercontainer auf privaten Grundstücken sorgen für Ärger

Vermehrt werden der Unteren Abfallbehörde des Landkreises Heidekreis illegal aufgestellte Altkleidercontainer auf Privatgrundstücken von Unternehmen gemeldet“, teilt der Landkreis Heidekreis mit. Die Aufsteller dieser Container fragten nicht um Erlaubnis, „sie tun es einfach.“ Und das sehr zum Leidwesen der Grundstücksinhaberinnen und -inhaber. „Mit der Frage der ordnungsgemäßen und vor allem rechtmäßigen Beseitigung dieser Container stehen die Betroffenen meist alleine da“, heißt es vonseiten der Kreisverwaltung.

Gewöhnlich seien illegal aufgestellte Container nicht oder mit falschen Kontaktdaten versehen. Demzufolge wüßten die betroffenen Grundstückseigentümer zumeist nicht, an wen sie sich wenden könnten, um die Container wieder loszuwerden. Die Polizei, Ordnungsämter oder der Landkreis seien für die Entfernung weder zuständig noch berechtigt.

Doch welche Handlungsmöglichkeiten gibt es? „Die Aufstellung der Container auf privaten Grundstücken bedarf der vorherigen Zustimmung des Grundstücksverfügungsberechtigten. Das illegale Aufstellen eines oder mehrerer Container auf Privatgrundstücken stellt einen Eingriff in das Eigentumsrecht dar. Sollte auf dem Container eine Anschrift vorhanden sein, kann der Sammelnde schriftlich oder telefonisch aufgefordert werden, den Container zu entfernen“, so die Pressestelle der Kreisverwaltung. Dabei sollte eine angemessene Frist gesetzt werden.

Problematisch werde es allerdings, wenn nur eine (falsche) Mobilnummer oder überhaupt keine Angaben auf dem Container zu finden seien. In diesen Fällen gebe es die Möglichkeit, den Container zu versiegeln, beispielsweise mit Folie, um den Einwurf von Altkleidern zu unterbinden. Zudem sollte ein Hinweis angebracht werden, dass der Container nach Ablauf einer angemessenen Frist durch den Grundstücksinhaber beziehungsweise die Grundstücksinhaberin geräumt werde.

„In jedem Fall gilt: Vorgang unbedingt dokumentieren. Diese Informationen dienen lediglich der ersten Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Sofern eine Eigentümerin oder ein Eigentümer der Container ausgemacht werden konnte, können die Daten gern der Polizei oder der Unteren Abfallbehörde mitgeteilt werden. Dies gilt auch für Flyer über Altkleider- oder Schrottsammlungen, die über Briefkästen verbreitet werden. Bei Flyern ohne Ansprechpartner oder Firma kann regelmäßig von einer illegalen Sammlung ausgegangen werden“, teilt die Kreisverwaltung mit. In diesem Zusammenhang macht sie zudem deutlich, „dass weder gewerblich noch gemeinnützig Sammelnde Elektroschrott sammeln dürfen. Um ein Verfahren gegen illegale Sammlungen einleiten zu können, reicht der Flyer nicht aus. Die Untere Abfallbehörde benötigt weitere Informationen, unter anderem das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs, mit dem das Sammelgut abgeholt wird.“

Auf ein Ansprechen der Personen, die sich nicht korrekt verhielten, sollte allerdings verzichtet werden. „Denn“, so warnt die Verwaltung, „sie können streitbar und einschüchternd reagieren.“

Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann sich per E-Mail unter abfallbehoerde@heidekreis.de melden.