Jetzt Anträge für Hochwasserhilfen stellen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Freigabe der Mittel an Privathaushalte durch Haushalts- und Finanzausschuss

Jetzt Anträge für Hochwasserhilfen stellen

Anträge für akute Hochwasserhilfen können jetzt gestellt werden – darüber informiert der Landkreis Heidekreis in einer Mitteilung: „Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist am 24. Januar 2024 die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten. Die Anträge können von jetzt an bis zum 22. März 2024 beim Heidekreis gestellt werden. Bei der Kreisverwaltung und in den Samtgemeindeverwaltungen von Ahlden, Rethem und Schwarmstedt werden die entsprechenden Formulare bereitgestellt. Aktuelle Informationen sind online auf der Homepage des Heidekreises unter https://www.heidekreis.de zu finden. Der Antrag kann auch online unter folgendem Link gestellt werden: https://openkreishaus.heidekreis.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/231504/show. Wichtig: Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden“, so der Landkreis. Weitere Infos gibt es auch auf der Internet-Seite der Landesregierung: https://www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser-227113.html unter „FAQ“.

Auch der hiesige Landtagsabgeordnete Sebastian Zinke zeigt sich von der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte im Heidekreis erfreut: „Besonders in Krisenzeiten ist es ein starkes Zeichen, dass wir alle an einem Strang ziehen. Rot-Grün hat die Soforthilfen auf den Weg gebracht, auch die CDU hat unseren Vorschlag unterstützt. Und so kann die so wichtige finanzielle Unterstützung von allen Betroffenen ab sofort beantragt werden.“

Die Anträge können jetzt bis zum 22. März bei den zuständigen Bewilligungsbehörden, also den jeweiligen Landkreisen, den kreisfreien Städten, bei der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und den großen selbstständigen Städten, gestellt werden. Dort werden die entsprechenden Formulare ausgehändigt, die Anträge stehen ebenfalls beim Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz zum Download bereit.

Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen wird derzeit im Rahmen eines Nachtragshaushalts im Landtag beraten.