Keine Rettungsgasse gebildet: Verkehrssündern drohen Bußgelder | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Heidekreis auf der A 7 im Einsatz

Keine Rettungsgasse gebildet: Verkehrssündern drohen Bußgelder

Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Heidekreis, darunter auch motorradfahrende Beamte, waren am vergangenen Freitag, dem 24. April, auf der Autobahn 7 in Fahrtrichtung Hannover im Einsatz, nachdem es infolge eines Verkehrsunfalls zu einem erheblichem Rückstau bis hin zum Stillstand gekommen war.

„Im Rahmen der Maßnahmen stellten die Einsatzkräfte mehrere Verstöße im Zusammenhang mit der Bildung der Rettungsgasse fest. So wurde unter anderem ein Autofahrer kontrolliert, der über eine Strecke von mehr als zwei Kilometern zu weit links fuhr, sodass ein Durchkommen für Einsatzfahrzeuge erheblich erschwert worden wäre. Zudem nutzte ein Motorradfahrer unberechtigt die Rettungsgasse, um an den wartenden Fahrzeugen vorbeizufahren“, bemängelt Polizeisprecher Tarek Gibbah. Den Männern drohe nun ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro für das „Nichtbilden einer Rettungsgasse“ beziehungsweise in Höhe von 240 Euro für das „unberechtigte Befahren der Rettungsgasse“. Zudem erhielten beide nun „zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot“, so Gibbah.

Die Polizeiinspektion Heidekreis weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Rettungsgasse ausschließlich für Einsatzfahrzeuge vorgesehen ist und bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden muss. „Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen weichen nach links aus, alle übrigen nach rechts. Das unberechtigte Nutzen der Rettungsgasse - auch durch Motorradfahrerinnen und -fahrer - ist verboten“, unterstreicht der Polizeisprecher.

Die Polizeiinspektion Heidekreis nehme in solchen Situationen gezielte Kontrollen vor. Dabei brächten die Polizeikräfte schwerwiegende Verstöße konsequent zur Anzeige. Wichtig sei: „Die Einhaltung der Rettungsgasse kann im Ernstfall Leben retten.“