Kreisfeuerwehr rät von Teelichtöfen ab: „Gefahr nicht unterschätzen“

„Durch ungeeignete Heizgeräte kann lebensgefährliches Kohlenmonoxid entstehen“, warnt Kreisbrandmeister Thomas Ruß

Kreisfeuerwehr rät von Teelichtöfen ab: „Gefahr nicht unterschätzen“

Aufgrund steigender Kosten für Strom und Gas kursieren zurzeit viele Ideen für vermeintlich günstigere Möglichkeit der Wärmeerzeugung. Der Kreisfeuerwehrverband Heidekreis rät daher dringend von dem Einsatz von offenem Feuer oder unbeaufsichtigten Heizgeräten in geschlossenen Räumen ab. „Durch ungeeignete Heizgeräte kann lebensgefährliches Kohlenmonoxid entstehen“, warnt Kreisbrandmeister Thomas Ruß, der in seinem Hauptberuf Schornsteinfegermeister ist.

„Kohlenmonoxid oder kurz CO ist ein farb- und geruchloses Gas, dass für Menschen giftig ist. Es unterbindet eine ausreichende Sauerstoffversorgung des Körpers und kann damit nach Einatmung tödlichen sein“, so Ruß.

Outdoor-Geräte wie Heizstrahler, Feuerschalen oder sogar Grills haben daher in der Wohnung nichts zu suchen. Auch von selbst gebauten Teelichtöfen wird dringend abgeraten. Hier entstehen auf kleiner Fläche sehr hohe Temperaturen von über 250 Grad, bei denen sich das flüssige Kerzenwachs unkontrolliert selbst entzünden kann. Ein sicheres Löschen des Wachsbrandes ist dann kaum noch möglich, da Wasser zum Beispiel bereits bei 100 Grad verdampft und dabei dann flüssiges, brennendes Wachs „mitreißt“. Das kann nicht nur einen Wohnungsbrand auslösen, sondern auch schwere Brandverletzungen bei umstehenden Menschen verursachen. Feuerwehren in Deutschland mussten schon mehrfach ausrücken um Wohnungsbrände, verursacht durch Teelichtöfen, zu löschen.

Bei länger nicht genutzten Schornsteinen und Feuerungsstätten wie zum Beispiel Kaminöfen „ist ebenfalls Vorsicht angesagt“, weiß Ruß. Feuerungsanlagen müssten fachgerecht angeschlossen und vor Ihrer Inbetriebnahme unbedingt offiziell vom Schornsteinfeger abgenommen werden. Zum Heizen sollte dann nur gut getrocknetes und geeignetes Brennmaterial verwendet werden. Das Verbrennen von Müll sei beispielsweise eine Ordnungswidrigkeit und könne in der Folge zu Schornsteinbränden führen.

Bei elektrischen Heizgeräten sollte unbedingt auf defekte Kabel und Schmorspuren geachtet werden. Alte Geräte, die zum Beispiel jahrelang im feuchten Keller gelagert wurden, seien anfälliger für einen Kabelbrand oder Kurzschluss. Beim Kauf von Heizlüftern sollte daher auf das Vorhandensein von Sicherheitseinrichtungen wie einer automatischen Abschaltung bei Überhitzung geachtet werden. Auch der sichere Stand und Abstand zu leicht entflammbaren Materialien sei wichtig beim Betrieb von elektrischen Heizlüftern in der Wohnung.

In diesem Zusammenhang weist der Kreisfeuerwehrverband noch einmal auf die seit 2012 in Niedersachsen bestehende Rauchmelderpflicht hin. In Schlafräumen, Kinderzimmern und allen Fluren, die als Rettungswege ins Freie führten, müsse mindestens ein Rauchmelder installiert sein. Die Rauchmelder müssten regelmäßig getestet und betriebsbereit gehalten werden.

Sollte trotz aller Vorsicht doch etwas geschehen, „sind die Feuerwehren im Heidekreis jederzeit einsatzbereit und über den Notruf 112 rund um die Uhr erreichbar“, versichert Kreisbrandmeister Ruß.

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