Landesmittel für Bürgerbusvereine | Aktuelle Nachrichten und Informationen

SPD-Landtagsabgeordneter Sebastian Zinke weist auf Förderung hin

Landesmittel für Bürgerbusvereine

Bürgerbusvereine aus der Region können ab dem Jahreswechsel auf Antrag 5.500 Euro Unterstützung vom Land jährlich bekommen. Darauf macht der hiesige Landtagsabgeordnete Sebastian Zinke aufmerksam. Denn jüngst wurde das von der SPD-Landtagsfraktion gemeinsam mit den Grünen in den Landtag eingebrachte Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes beschlossen.

Es hat unter anderem das Ziel, Bürgerbusvereinen finanziell und ohne viel Bürokratie zu helfen, die mit ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrern und festen Bedienzeiten mit einem Verkehrsangebot für die Allgemeinheit aufwarten. Durch eine Pauschale vom Land – 5.500 Euro jährlich – soll nun die Basis der Vereinsarbeit gestärkt werden. Dadurch sollen die ehrenamtlich organisierten und betriebenen Verkehrsangebote in der Fläche ausgebaut und bestehende Angebote gesichert werden.

„Bürgerbusvereine leisten mit ihrem ehrenamtlichen Engagement einen wichtigen Beitrag zur Verkehrsanbindung – vor allem im ländlichen Raum. Das verdient mehr als nur ein ‚Dankeschön‘. Das braucht verlässliche Unterstützung, so wie wir sie jetzt beschlossen haben“, betont Zinke. Und weiter: „Bürgerbusvereine schließen Angebotslücken außerhalb der Ballungszentren und bieten der Bevölkerung zuverlässige Verbindungen zum nächsten Zentrum. Insbesondere Menschen, die nicht oder nicht mehr mit eigenem Pkw mobil sind, profitieren von diesen Verkehrsangeboten. Dazu gehören vielfach ältere Personen oder Menschen mit Beeinträchtigungen. Bürgerbusvereine tragen so auch zu einer nachhaltigen Mobilität bei, weil sie Autofahrten ersetzen.“

Ein gesetzlicher Finanzierungsanspruch biete, anders als befristete Förderprogramme, den Vereinen langfristige Finanzierungssicherheit, so Zinke. Die Gewährung in Form einer Pauschale von 5.500 Euro jährlich werde den Verwaltungsaufwand minimieren. Eine Einzelabrechnung von Klein- und Kleinstbeträgen hätte in keinem Verhältnis zur Summe der insgesamt für die Pauschale aufgebrachten Landesmittel gestanden.