Landkreis Heidekreis: Heime müssen Corona-Testungen anbieten

Kreisverwaltung: „Mit dieser Maßnahme sollen die Besuchsrechte und die soziale Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner sichergestellt werden“

Landkreis Heidekreis: Heime müssen Corona-Testungen anbieten

Auf Grundlage einer Weisung des Landes Niedersachsen hat der Landkreis Heidekreis eine Allgemeinverfügung zum Thema „Corona-Testungen für den Besuch in Heimen“ erlassen. Hiernach müssen Einrichtungen für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und Personen mit Behinderungen den Besucherinnen und Besuchern sowie externen Personen ab morgigen Mittwoch, 12. Oktober, Corona-Testungen vor Ort anbieten.

„Gäste dieser Einrichtungen sind verpflichtet, bei jedem Besuch ein negatives Corona-Testergebnis vorzulegen. Mit dieser Maßnahme sollen die Besuchsrechte und die soziale Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner sichergestellt werden“, teilte die Kreisverwaltung heute mit. Zudem solle sie dem Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus dienen.

Das Land sieht Corona-Testungen in den Heimen laut Kreisverwaltung zunächst bis zum 7. April kommenden Jahres vor.

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Heidekreises steht auf der Homepage unter www.heidekreis.de/bekanntmachungen zum Lesen bereit.

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