Landkreis Heidekreis informiert: Regelungen bei Unterrichtsausfall

Landrat Jens Grote appelliert an die Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten

Landkreis Heidekreis informiert: Regelungen bei Unterrichtsausfall

Wenn im Winter mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen gerechnet werden muss, sind davon auch immer die Schulwege betroffen. Ist die Sicherheit der Schulwege und die Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet, wird der Unterrichtsausfall angeordnet. „Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen den Schulweg zurücklegen. Die Entscheidung, den Schulunterricht und die Schülerbeförderung ausfallen zu lassen, ist im Wesentlichen abhängig von den Straßenverhältnissen und davon, ob die Verkehrsunternehmen den öffentlichen Personennahverkehr aufrechterhalten können“, teilt die Kreisverwaltung mit. Die Entscheidung über einen Schulausfall träfen die Verantwortlichen des Landkreises in der Regel gegen 5 Uhr morgens des jeweiligen Schultages. Anschließend werde dann Folgendes veranlasst:

• Der Schulausfall wird an die Polizeidirektion Lüneburg gemeldet, die wiederum die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen einschaltet. Unter www.vmz-niedersachsen.de wird ausführlich informiert.

• Die Bürger-Informations- und Warn-App (BIWAPP) wird aktualisiert. Die App kann kostenfrei auf Smartphones mit den Betriebssystemen iOS und Android heruntergeladen werden. Informationen zum Download und den Einstellungen sind unter www.biwapp.de/heidekreis abrufbar.

• Auf der Homepage des Heidekreises wird ein entsprechender Hinweis angezeigt.

• Die regionalen Rundfunksender geben den Unterrichtsausfall zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten bekannt.

Landrat Jens Grote appelliert an die Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten. Sofern diese eine Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchteten, „können sie ihre Kinder zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, selbst wenn kein genereller Unterrichtsausfall durch den Heidekreis angeordnet worden ist.“

Wenn vom Landkreis ein Unterrichtsausfall angeordnet wurde, werden die Schulen die Aufsichtspflicht für die Schülerinnen und Schüler gewährleisten, die trotz des Unterrichtsausfalls zur Schule kommen. Diese Informationen sind auch auf der Internetseite des Landkreises Heidekreis unter www.heidekreis.de/schulausfall zu finden, ebenso die QR-Codes zum Herunterladen der BIWAPP.

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