Leinenpflicht vom 1. April bis 15. Juli | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Wildtiere schützen: Regeln beachten zum Beginn der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit

Leinenpflicht vom 1. April bis 15. Juli

Es ist Frühling, und draußen erwacht die Natur: Rehkitze liegen gut getarnt im hohen Gras, Feldhasen, Dachse und Wildschweine ziehen ihre Jungen groß und viele Vogelarten brüten am Boden. Für die Wildtiere beginnt die Brut-, Setz und Aufzuchtzeit – eine Phase, in der sie besonders empfindlich auf Störungen reagieren. „Deshalb gilt vom 1. April bis zum 15. Juli in Niedersachsen für Hunde in der freien Landschaft eine Leinenpflicht, da freilaufende Hunde Jungtiere aufscheuchen, Nester zerstören oder hochtragende sowie gerade gebärende Tiere gefährden“, informiert das Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. „Während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit müssen Hunde an die Leine, um Wildtiere und ihren Nachwuchs zu schützen. Diese Zeit ist für viele Wildtiere eine besonders sensible Phase. Jetzt ist Rücksicht Pflicht“, betont Frauke Patzke, Staatssekretärin im Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Die Regelung gilt natürlich auch im Heidekreis. Als Ausgleich bietet etwa die Stadt Soltau Hundeauslaufflächen an: Wo die verschiedenen Hunde-Auslaufwege in und rund um die Böhmestadt zu finden sind, ist unter www.soltau.de im Internet einsehbar. Hier gibt es auch weitere Informationen rund um die Leinenpflicht während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit.

Details finden sich auch in der Mitteilung des Ministeriums: „Die Leinenpflicht gilt in der freien Landschaft, also insbesondere auf Wiesen, Feldern, in Wäldern und an Gewässern außerhalb bebauter Bereiche. Ausnahmen bestehen für Blindenführerhunde sowie für Jagd-, Hüte-, Polizei-, Zoll- und Rettungshunde im Einsatz oder in der Ausbildung. Die Leine für den Hund muss so gewählt sein, das Streunen oder Wildern oder auch nur Stöbern nicht möglich sind, da Hunde insbesondere für Jungtiere sonst zu einer tödlichen Gefahr werden können. Für die Kontrolle sind die örtlichen Kommunen zuständig. Verstöße gegen die Leinenpflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.“

Der Zeitraum der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit sowie die Anleinpflicht ist im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) gesetzlich verankert. Da Kommunen ergänzende Regelungen treffen und die Anleinpflicht ausweiten können, empfiehlt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, sich bei der jeweiligen Kommune nach den konkret geltenden Bestimmungen vor Ort zu erkundigen. Die wichtigsten Hinweise für Hundehalter sind auf der Internetseite des Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium zusammengefasst: www.ml.niedersachsen.de.

Das Landwirtschaftsministerium bittet auch Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer, während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit besonders rücksichtsvoll vorzugehen, da jede Störung für Jungtiere lebensgefährlich sein kann: „Näheres dazu, was Gartenfreunden wann erlaubt und verboten ist, regeln die kommunalen Satzungen und Verordnungen.“

Auch Spaziergängerinnen und Spaziergängern sind zu einem respektvollen Verhalten angehalten: „Wichtig ist, möglichst auf den Wegen zu bleiben, ausreichend Abstand zu Jungtieren und Nestern zu halten sowie die Wildtiere nicht zu berühren oder gar mitzunehmen. Katzenbesitzerinnen und Katzenbesitzer können Wildtiere und insbesondere Vögel auch im Wohnumfeld durch den Einsatz beispielsweise flexibler Halsbänder mit Glöckchen oder Blinklicht vor Angriffen von Freigängerkatzen schützen“, so der Appell des Ministeriums.