Polizeibeamtinnen und -beamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion (PD) Lüneburg kontrollierten am gestrigen Dienstag, dem 6. August, in den Zuständigkeitsbereichen der Polizeiinspektionen Harburg, Heidekreis, Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, Rotenburg (Wümme) und Stade den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr. Der Schwerpunkt lag bei den mobil vorgenommenen Kontrollen auf der Überprüfung von Fahrzeugen in der Getreideernte. 22 darauf spezialisierte Polizeibeamtinnen und -beamte nahmen in den Landkreisen insgesamt 51 Fahrzeuge unter die Lupe - 14 in Harburg, 15 im Heidekreis, sieben im Bereich Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, sechs in Rotenburg (Wümme) und neun in Stade.
Wie eine Sprecherin der Polizeidirektion mitteilt, erfüllten insgesamt 47 der kontrollierten Fahrzeuge „nicht die nötigen Anforderungen zur Teilnahme am Straßenverkehr.“ In Harburg gab es zwölf Beanstandungen, im Heidekreis 14, in Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen sechs, in Rotenburg (Wümme) ebenfalls sechs und in Stade 9.
„Die Beanstandungsquote lag somit bei insgesamt knapp über 92 Prozent. In 20 Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden. Gründe hierfür waren neben technischen Mängeln wie zum Beispiel durchgerosteten Fahrzeugrahmen, nicht funktionstüchtigen Bremsen, Reifenschäden oder losen Verschraubungen am Anhänger-Drehkranz auch Verstöße wegen nicht ausreichender Ladungssicherung und nicht vorliegende Betriebserlaubnisse“, berichtet die Sprecherin der Polizeidirektion.
Bei den Kontrollen gab es laut Polizeibericht auch einige „besondere Ereignisse“, zum Beispiel im Heidekreis, wo ein „eher ungewöhnliches Gespann“ aus dem Verkehr gezogen wurde, weil dieses mit etwa 60 Kilometern pro Stunde deutlich zu schnell fuhr. Hinter einem Pkw, einem Geländewagen, war ein üblicher landwirtschaftlicher Anhänger mit Auflaufbremse angekuppelt. „Die passende Zugeinrichtung dafür hatte der Fahrzeughalter eigenständig an seinen Geländewagen montiert, dabei jedoch nicht bedacht“, so die Polizeisprecherin, „dass es dafür einer technischen Abnahme beziehungsweise Bauartgenehmigung bedarf. Auch in diesem Fall musste die Weiterfahrt untersagt werden.“
Im Landkreis Rotenburg (Wümme) wurde ein Zug, bestehend aus Ackerschlepper und selbstgebautem Ballentransportwagen, kontrolliert. Die Polizisten stellten fest, dass es für den Anhänger keine Betriebserlaubnis gab. Da die Abmessung des Anhängers mit 13,60 Metern Länge und mit 2,67 Metern Breite die gesetzlich erlaubten Maße überschreite, sei auch in diesem Fall „nicht von einer künftigen Betriebserlaubnis auszugehen“, heißt es im Bericht der PD Lüneburg. Die Weiterfahrt sei untersagt worden.
Im Landkreis Harburg musste ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Fahrer eines Zuges, bestehend aus Ackerschlepper und Güllewagen, eingeleitet werden, da seine dafür erforderliche Führerscheinklasse CE nicht mehr gültig war.
„Die außerordentlich hohe Beanstandungsquote zeigt, dass die Fortführung der Schwerpunktkontrollen im Bereich der Land-und Forstwirtschaft unerlässlich ist, um gezielte Aufklärung bei Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern zu betreiben und allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu gewährleisten“, teilt die Sprecherin der PD Lüneburg abschließend mit.