Das Bundeskabinett hat einen wichtigen Schritt für den ländlichen Raum beschlossen: Der Wolf soll in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Das begrüßt auch CDU-Bundestagsabgeordnete Vivian Tauschwitz. Ziel sei es, den Ländern mehr rechtliche Klarheit und Handlungsspielraum im Umgang mit dem Wolf zu geben und Weidetierhalter wirksamer zu schützen.
„Der wachsende Wolfsbestand stellt viele Tierhalter vor enorme Herausforderungen. Gerade in Regionen mit hoher Wolfsdichte braucht es klare Regeln und verlässliche Verfahren“, erklärt Tauschwitz. Die Aufnahme in das Bundesjagdgesetz schaffe dafür eine deutlich bessere Grundlage.
Künftig können die Länder dort, wo ein günstiger Erhaltungszustand des Wolfs festgestellt ist, ein regionales Bestandsmanagement umsetzen. Das ermöglicht eine gezielte Regulierung in besonders betroffenen Gebieten. Zugleich wird die Entnahme einzelner Tiere rechtssicher erleichtert, wenn es trotz bestehender Herdenschutzmaßnahmen zu wiederholten Übergriffen auf Weidetiere kommt. Lange Genehmigungsverfahren und rechtliche Unsicherheiten sollen damit vermieden werden.
Tauschwitz betont: „Weidetierhaltung ist ein zentraler Bestandteil unserer Kulturlandschaft und unseres ländlichen Raums. In vielen Gesprächen vor Ort wird deutlich, wie hoch die Belastung für die Betriebe inzwischen ist. Wo Herdenschutz an seine Grenzen stößt oder nicht zumutbar ist, muss der Staat handlungsfähig sein.“
Der Gesetzentwurf schaffe klare Zuständigkeiten, mehr Rechtssicherheit und stärke die Länder in ihrer Verantwortung. „Das ist ein notwendiger und sachlicher Schritt, um Naturschutz und die berechtigten Interessen der Menschen im ländlichen Raum in Einklang zu bringen“, unterstreicht Tauschwitz.