Seit den Anfang Juli dieses Jahres in Kraft getretenen Neuregelungen wird insbesondere Feuerwehrleuten sowie Einsatzkräften des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste der Zugang zur Ehrenamtskarte erleichtert. Damit wollen das Land und die beteiligten Kommunen diesen „herausragenden Einsatz für das Gemeinwohl“ besonders würdigen. Auch Landrat Jens Grote und Kreisbrandmeister Thomas Ruß sind sich einig, dass insbesondere Engagierte in Freiwilligen Feuerwehren, im Katastrophenschutz und Rettungswesen „einen herausragenden Dienst für die Gesellschaft leisten.“ Ihr Dank gilt allen Engagierten, „die mit ihrem Einsatz das Zusammenleben im Heidekreis bereichern.“
Grote: „Ich freue mich sehr, dass durch das vereinfachte Verfahren ein schneller und unkomplizierter Zugang zur Ehrenamtskarte möglich ist.“ Kreisbrandmeister Ruß ergänzt: „Die Ehrenamtskarte ermöglicht einen ehrlichen und echten Benefit für die ehrenamtlich Tätigen der Blaulichtfamilie. Seit der Information zu den Neureglungen wird die Ehrenamtskarte bei den Feuerwehren stark nachgefragt.“ Das bestätigt auch Dörthe Müller, zuständige Mitarbeiterin beim Landkreis Heidekreis. Ab sofort können aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit abgeschlossener Truppmannausbildung I sowie Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung die niedersächsische Ehrenamtskarte ohne weiteren Nachweis beantragen – der grundsätzlich nötige Nachweis über die Dauer des Engagements muss also von diesem Personenkreis nicht mehr erbracht werden.
Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre und kann bei fortbestehenden Voraussetzungen verlängert werden. Landesweit sind rund 2.500 Vergünstigungen gelistet, darunter beispielsweise Ermäßigungen im Einzelhandel, in Museen und Schwimmbädern. Die Vergünstigungen sind in der Datenbank im Freiwilligenserver unter https://www.freiwilligenserver.de/ehrenamtskarte/verguenstigungen aufgeführt. Vor Ort sind Anbieter, die Vergünstigungen gewähren, oft an einem Aufkleber im Eingangsbereich oder an den Kassen erkennbar.
Die Ehrenamtskarte kann ab sofort auf dem „FreiwilligenServer“ unter www.freiwilligenserver.de auf rein digitalem Wege beantragt werden. Die Möglichkeit einer postalischen Antragstellung über die Eingabe der Daten in das Online-Formular, den Ausdruck und die Versendung über den Postweg steht aber weiterhin zur Auswahl.
Wer Fragen zum Thema hat, kann sich gern an Dörthe Müller von der Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Klimaschutz des Heidekreises wenden – und zwar per E-Mail an d.mueller@heidekreis.de oder unter der Rufummer (05191) 970634.