Pfand auf Milchprodukte | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Neue Regelung tritt nach Jahreswechsel in Kraft

Pfand auf Milchprodukte

„Mit Beginn des neuen Jahres wird die Pfandregelung auf weitere Produkte ausgedehnt. Betroffen sind hier vor allem Getränke aus dem Kühlregal. Für die Verbraucherin beziehungsweise den Verbraucher bedeutet dies, dass ab Januar 2024 auch Milchprodukte, wie beispielsweise Kakaodrink, Trinkjoghurt, Kefir oder Ayran in Einweg-Plastikflaschen mit 25 Cent Pfand belegt und damit in das bestehende Rücknahme- und Pfandsystem integriert werden.“ Dies teilte kürzlich die Verwaltung des Landkreises Heidekreis mit.

Die Regelung gelte für Produkte mit einem Füllvolumen von 0,1 bis drei Liter. Eine gesetzliche Übergangsfrist für den Abverkauf von Restbeständen sei nicht vorgesehen.

Mit der gesetzlichen Regelung wolle die Bundesregierung erreichen, so Bundesumweltministerin Steffi Lemke, „die Flut an Verpackungsmüll einzudämmen und mehr Ressourcen wiederzuverwenden.“