Nach intensiven Beratungen des Sozialausschusses des Niedersächsisches Landtages wurde nun der Entwurf eines neuen Niedersächsischen Krankenhausgesetzes vorgelegt. Der Landtag soll das Gesetz im Juni-Plenum verabschieden. „Damit entsteht bundesweit das modernste Krankenhausgesetz, das die Weichen für eine landesweit gleichwertige Versorgungsqualität, auskömmliche Personalausstattung und effiziente Nutzung von Ressourcen stellt“, begrüßt CDU-Landtagsabgeordnete Gudrun Pieper den Entwurf.
Die Reform geht auf die Enquetekommission zur Sicherheit der ambulanten und stationären Versorgung in Niedersachsen des Landtags zurück. Die Kommission wurde 2018 eingesetzt und hat vor einem Jahr ihren Abschlussbericht vorgelegt. Pieper, die als Mitglied der Enquetekommission und des Sozialausschusses das Gesetz umfassend mitgestalten konnte, erklärt: „Das neue Krankenhausgesetz ist ein wichtiger Schritt, um die medizinische Versorgung gezielt weiterzuentwickeln. Es ist ein zentrales Element der Qualitätssicherung und der Zukunftsgestaltung.“
Ziel sei es, einen Kompromiss zwischen wohnortnaher Versorgung einerseits und möglichst hochwertigen Behandlungen andererseits zu finden. Das neue Gesetz soll Leistungen konzentrieren und die Krankenhäuser in drei Stufen unterteilen: als Grund-, Schwerpunkt- und Maximalversorger. Abseits der Ballungsräume sollen regionale Gesundheitszentren mit Haus- und Fachärzten sowie stationären Bereichen das Angebot ergänzen. Die Landtagsabgeordnete ist sich sicher, dass von dieser neugeschaffenen Struktur insbesondere das Heidekreis-Klinikum mit seinem ganzheitlichen Konzept zum Neubau und vorhandenen Strukturen sowie der gesamte ländliche Raum profitieren werden.
„Ich kann mir jetzt nur wünschen, dass auch unsere Kreistagsabgeordneten die einmalige Chance sehen und zügig nach der Entscheidung im Krankenhausplanungsausschuss zum Neubau des Heidekreisklinikums die Weichen stellen. Gesundheitsversorgung ist nicht zum Nulltarif zu bekommen, gute qualitative Rahmenbedingungen von ambulant bis stationär sind Grundbedingungen“, unterstreicht die Christdemokratin.
Mit dem reformierten Krankenhausgesetz seien neue Möglichkeiten geschaffen worden. „Die regionalen Gesundheitszentren sind unter anderem ein zukunftsfestes Modell und stellen weiterhin eine wohnortnahe Rund-um-die-Uhr-Versorgung sicher. Unsere bisherigen Häuser können somit zur Nachnutzung umfunktioniert werden. Gerade in der Fläche sichern sie die Erreichbarkeit von Angeboten der stationären Gesundheitsversorgung. Dies ist eine echte Alternative für unterversorgte Regionen.“
Einen Haken sieht Pieper allerdings im Paragraf 7 des Gesetzentwurfes, in dem der Planungsausschuss, bestehend aus dem Sozialministerium, Vertretern der Kommunen und Kassen, künftig auch eine Klinik aus dem Krankenhausplan herausnehmen kann: „Wenn die Leistungen oder die Qualität nicht mehr ausreichen, kann ich dem voll zustimmen, aber nicht, wenn ein Eigentümerwechsel vollzogen wird und ein Automatismus greift. Hier gilt es noch einmal klare Regelungen auf dem Verordnungsweg zu schaffen,“ so Pieper.