Regelungen bei Schulausfall | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Landkreis Heidekreis: Infos über Radio, Internet und BIWAPP

Regelungen bei Schulausfall

Wenn im Winter mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen gerechnet werden muss, sind davon auch immer die Schulwege betroffen. Ist die Sicherheit der Schulwege und die Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet, wird der Unterrichtsausfall angeordnet. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen den Schulweg zurücklegen. Die Entscheidung, den Schulunterricht und die Schülerbeförderung ausfallen zu lassen, ist im Wesentlichen abhängig von den Straßenverhältnissen und davon, ob die Verkehrsunternehmen den öffentlichen Personennahverkehr aufrechterhalten können. Die Entscheidung über einen Schulausfall trifft der Landkreis Heidekreis je nach Vorhersehbarkeit der Witterungsverhältnisse entweder am Vorabend oder gegen 5 Uhr morgens des jeweiligen Schultages. Anschließend werden, wie die Kreisverwaltung mitteilt, folgende Maßnahmen veranlasst:

• Der Schulausfall wird an die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen gemeldet, die unter www.vmz-niedersachsen.de informiert.

• Die Bürger-Informations- und Warn-App (BIWAPP) wird aktualisiert. Die App kann kostenfrei auf Smartphones mit den Betriebssystemen iOS und Android heruntergeladen werden.

Informationen zum Download und den Einstellungen sind unter www.biwapp.de/heidekreis abrufbar.

• Auf der Homepage des Heidekreises wird ein entsprechender Hinweis angezeigt.

• Die regionalen Radiosender geben den Unterrichtsausfall zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten bekannt.

Die Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen in Soltau und Walsrode werden im Falls des Unterrichtsausfalls im Distanzunterricht beschult. Landrat Jens Grote appelliert an die Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten. Sofern diese eine Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können sie ihre Kinder zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, selbst wenn kein genereller Unterrichtsausfall durch den Heidekreis angeordnet worden ist.

Wenn vom Landkreis ein Unterrichtsausfall angeordnet wurde, werden die Schulen, die die Aufsichtspflicht für die Schülerinnen und Schüler gewährleisten, die trotz des Unterrichtsausfalls zur Schule kommen. Diese Infos werden auch auf der Homepage www.heidekreis.de/infos-zum-unterrichtsausfall-biwapp veröffentlicht, ebenso die QR-Codes zum Herunterladen der BIWAPP.