Schülerbeförderung und Deutschlandticket | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Landkreis Heidekreis informiert über Neuerungen

Schülerbeförderung und Deutschlandticket

Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10 allgemeinbildender Schulen sowie Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler an berufsbildenden Schulen, die noch keinen Sekundarabschluss I haben und deren Wohnort im Heidekreis die vorgeschriebene Entfernung zur Schule aufweist, haben Anspruch auf Schülerbeförderung. Dafür werden Linienbusse und die Bahn genutzt.

Wer die Bahn nutzt oder (bei Busfahrten) 5 beziehungsweise 6 Zonen von der Schule entfernt wohnt, erhält laut Landkreis Heidekreis ein Deutschlandticket. Neu im kommenden Schuljahr: Wer die Bahn von Bad Fallingbostel nach Walsrode nutzt, bekommt – vorbehaltlich der Entscheidung des Kreisausschusses am 10. Juni – ein Ticket im Niedersachsentarif. Schülerinnen und Schüler, die bereits ein Deutschlandticket haben und im Schuljahr 2025/26 weiterhin anspruchsberechtigt sind, behalten ihr Ticket. Alle, die keinen Anspruch mehr erfüllen oder künftig ein Niedersachsentarif-Ticket bekommen, erhalten zum 31. Juli automatisch die Kündigung ihres Deutschlandtickets durch den Heidekreis.

Neue Anspruchsberechtigte erhalten ab dem Schuljahr 2025/26 eine Chipkarte als Deutschlandticket oder im Niedersachsentarif über die Schulsekretariate. Wer freiwillig ein Deutschlandticket erwerben möchte, kann sich die Kosten für Bus oder Niedersachsentarif vom Landkreis erstatten lassen, sofern ausschließlich Bus in den Zonen 1 bis 4 genutzt wird oder eine Bahnverbindung von Bad Fallingbostel nach Walsrode besteht. Volljährige Schülerinnen und Schüler oder die Erziehungsberechtigten müssen dafür bis zum 22. Juni den Antrag „Verzicht auf die Busfahrkarte oder ein Ticket im Niedersachsentarif zugunsten des Deutschlandtickets für das Schuljahr 2025/26“ auf https://openkreishaus.heidekreis.de stellen. Der Heidekreis erstattet den Anteil der Kosten für die Busfahrkarte oder den Niedersachsentarif anteilig nach sechs oder zwölf Monaten gegen Vorlage der Nachweise über den Erwerb des Deutschlandtickets. Diese Nachweise sind ebenfalls auf https://openkreishaus.heidekreis.de über den „Antrag auf Erstattung der Kosten für eine Schülerzeitkarte oder ein Ticket im Niedersachsentarif zugunsten des Deutschlandtickets für das Schuljahr 2025/26“ einzureichen. Die Erstattungsbeträge betragen:

• Zone 1 des Linienverkehrs: 262,40 Euro

• Zone 2 des Linienverkehrs: 357,80 Euro

• Zone 3 des Linienverkehrs: 444,50 Euro

• Zone 4 des Linienverkehrs: 581,50 Euro

• Bahnverbindung Bad Fallingbostel – Walsrode im Niedersachsentarif: 597,60 Euro

Die Zonen des Linienverkehrs sind auf der Website www.verkehrsgemeinschaft-heidekreis.de unter Service – Downloads – Tarifinformationen – Tarifzonenplan zu finden. Wohnorte, Schulorte und Preistabellen der Zonen sind unter www.heidekreis.de (Suchbegriff: „Schülerfahrtkosten“, Ergebnis „Leistungsbeschreibung“) im Zonenverzeichnis hinterlegt.