Vorbehaltlich eines Beschlusses des Kreisausschusses, der am kommenden Freitag, dem 30. Juni, in Bad Fallingbostel tagt, werden mehrere Veränderungen im Bereich der Schülerfahrkarten mit Beginn des Schuljahres 2023/24 in Kraft treten. Darauf weist am heutigen Mittwoch die Kreisverwaltung hin. Demnach erhalten nach entsprechendem Beschluss alle Schülerinnen und Schüler, die bisher einen Anspruch auf eine HVV-Fahrkarte oder eine Bahnfahrkarte der Start Deutschland GmbH hatten, zum Beginn des neuen Schuljahres das Deutschlandticket als Chipkarte beziehungsweise Wertmarke, je nach Anbieter.
Die bisherigen Busfahrkarten der Zonen 5 und 6 (maßgebliche Entfernung vom Wohnort zum Schulort) werden als Deutschlandticket ausgegeben. Dies erfolgt in digitaler Form. Mit der Bestellung der Busfahrkarten durch die Schulen werden dem Landkreis auch die „IServ“-E-Mail-Adressen der betreffenden Schülerinnen und Schüler mitgeteilt. An diese E-Mail-Adressen sendet der Heidekreis nach der Bestellung des Deutschlandtickets weitere Informationen zum digitalen Ticket.
Sollten Schülerinnen und Schüler kein Handy nutzen, können sich die Volljährigen, ansonsten die Erziehungsberechtigten, spätestens bis zum 17. Juli dieses Jahres mit dem Landkreis Heidekreis unter der E-Mail-Adresse schuelerfahrkarte@heidekreis.de in Verbindung setzen.
Alle Fahrkartenberechtigten der Zonen 1 bis 4 (maßgebliche Entfernung vom Wohnort zum Schulort), die den Wunsch haben, ein Deutschlandticket zu erwerben, werden vom Landkreis Heidekreis unterstützt. Vorzugehen ist hier wie folgt: Die volljährigen Schülerinnen und Schüler, ansonsten die Erziehungsberechtigten, senden bis zum 17. Juli eine E-Mail an die Adresse schuelerfahrkarte@heidekreis.de und teilen mit, dass sie sich eigenständig ein Deutschlandticket beschaffen und für das Schuljahr 2023/24 auf die Busfahrkarte verzichten. In der E-Mail müssen der Name, Vorname, Anschrift des Fahrkartenberechtigten sowie die Schule genannt werden.
„Der Heidekreis wird beim Erwerb des Deutschlandtickets den Anteil der dem Landkreis entstehenden Kosten für eine Busfahrkarte erstatten. Die Auszahlung erfolgt anteilig auf Antrag nach sechs Monaten und unter Vorlage von Nachweisen zum Erwerb des Deutschlandtickets und nach weiteren sechs Monaten wiederum unter Vorlage von Nachweisen zum Erwerb des Deutschlandtickets“, teilt die Kreisverwaltung mit. Wie hoch der Erstattungsbetrag des Heidekreises für die jeweilige Zone sei, könne auf der Internetseite der Verkehrsgemeinschaft Heidekreis unter www.verkehrsgemeinschaft-heidekreis.de oder des Landkreises Heidekreis unter www.heidekreis.de unter der Rubrik „Schülerfahrtkosten“ eingesehen werden. Dort seien die entsprechenden Wohnorte mit Schulorten und Preistabellen der Zonen aufgeführt.
„Soweit ein erforderlicher Beschluss des Kreisausschusses nicht gefasst werden sollte, wird gesondert informiert“, heißt es abschließend in der Mitteilung der Verwaltung.