Silvester-Feuerwerk: Tipps der Polizei | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Leichtfertiger Umgang kann zu schweren Unfällen führen / Stress für Tierwelt

Silvester-Feuerwerk: Tipps der Polizei

Rund um die Sicherheit mit Feuerwerk an Silvester gibt die Polizeiinspektion Heidekreis einige Tipps. Denn durch leichtfertigen Umgang komme es immer wieder zu schweren Unfällen: „Vor allem illegale Feuerwerkskörper sorgen regelmäßig für Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden. Ein falscher Umgang mit Feuerwerk kann aber nicht nur gesundheitliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben, denn der Einsatz und der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist streng geregelt: Silvesterfeuerwerk darf nur an Erwachsene verkauft werden, denn nur wer volljährig ist, darf in der Regel zum Jahreswechsel Feuerwerk zünden – und zwar nur in Deutschland zugelassene Böller und Raketen der Kategorie F2“, erläutert Tarek Gibbah von der Pressestelle der Polizeiinspektion Heidekreis.

Die Polizei erinnert auch daran: „Feuerwerkskörper dürfen nur an Silvester und Neujahr gezündet werden! Je nach Wohnort kann es Abweichungen geben, da Städte/Gemeinden selbst über den Zeitraum entscheiden. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein hohes Bußgeld. Zudem herrscht in der Nähe von Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie vor Krankenhäusern ein generelles Böllerverbot.“

Weitere Tipps der Polizei Heidekreis für den richtigen Umgang mit Feuerwerk: „Kaufen Sie das Feuerwerk ausschließlich in regulären Geschäften (etwa Supermärkte) und achten Sie auf das CE-Zeichen mit einer vierstelligen Nummer der Prüfstelle (beispielsweise CE 0589) und die Registrierungsnummer (etwa 0589-F2-4567)! Die Gebrauchs- und Sicherheitshinweise müssen in deutscher Sprache vorhanden sein! Für das Internet gilt: Feuerwerkskörper nur über seriöse und geprüfte Online-Shops kaufen! Feuerwerke aus dem Ausland sollten gemieden werden, da diese möglicherweise ungeprüft, extrem gefährlich und zudem in Deutschland verboten sind! Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die optisch keine Mängel erkennen lassen!“

Zudem sollten fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger auf keinen Fall wieder angezündet werden, mahnt Gibbah, der außerdem auf die Brandgefahr hinweist: „Feuerwerksreste sollten erst entsorgt werden, wenn sie vollständig abgekühlt sind.“ Diese können dann über den Hausmüll entsorgt werden. Nicht explodiertes, CE-gekennzeichnetes Feuerwerk sollte auf einem Recycling- oder Wertstoffhof für gefährliche Abfälle abgegeben werden.

Wichtig sei aber auch die Rücksichtnahme auf andere und Jüngere nicht zu verleiten, so Gibbah: „Achten Sie besonders auf Kinder und machen Sie ihnen die Gefahr deutlich! Basteln Sie auf keinen Fall selbst Feuerwerk – das ist nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich! Zünden Sie das Feuerwerk niemals in geschlossenen Räumen!“ Ebenfalls wichtig: „Alkohol und Feuerwerk vertragen sich nicht - zünden Sie ihre Feuerwerkskörper also möglichst nüchtern!

Für die Tierwelt ist Silvester übrigens mit sehr viel Stress verbunden. „Achten Sie daher bitte auf einen verantwortungsvollen Umgang und schützen Sie ihre Haustiere, damit diese nicht weglaufen“, appelliert Gibbah.