Immer wieder finden Bundespolizeistreifen an Bahnschienen sogenannte „wilde Überwege“, die von Anwohnern und anderen Personen genutzt werden, um schneller an ihr Ziel zu gelangen. „Diese Abkürzungen über die Bahngleise sind nicht nur verboten, sondern äußerst gefährlich“, warnt die Bundespolizeiinspektion Bremen, aus deren Reihen eine Streife erst vor wenigen Tagen im Soltauer Stadtgebiet gleich zwei dieser „wilden Übergänge“ im Bereich des Tannenwegs entdeckt hat.
„Die beiden Trampelpfade über die Gleise sind etwa 100 Meter voneinander entfernt und verbinden offenbar zwei Neubaugebiete miteinander. Die lebensgefährlichen Wege über die Bahngleise der Strecke Walsrode - Buchholz (Nordheide) sind an dieser Stelle deutlich ausgetreten“, weist die Bremer Bundespolizei daraufhin, dass die Querung von Bahngleisen außerhalb von Brücken, Tunneln oder Bahnübergängen nicht erlaubt ist: „Das unbefugte Betreten von Gleisanlagen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend mit einem Bußgeld geahndet wird. In bestimmten Fällen kann das unerlaubte Überqueren der Gleise auch als gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr und somit als Straftat gewertet werden, insbesondere wenn ein Lokführer deswegen eine Schnellbremsung vornehmen muss.“
Zudem begeben sich die Fußgänger selber in Lebensgefahr, da herannahende Züge meist erst spät wahrgenommen werden und außerdem nicht ausweichen können. „In diesem Abschnitt können die Züge mit bis zu 120 km/h unterwegs sein, wodurch Bremswege bis zu 1.000 Meter betragen können. Für den Triebfahrzeugführer bedeutet dies, dass er bei Erkennen einer Person, die die Gleise überquert, oftmals keine Möglichkeit hat, den Zug rechtzeitig zum Halten zu bringen“, so die Bundespolizei. „Zudem kann ein gefährlicher Sog entstehen, der Menschen in Gleisnähe mitreißen kann.“
Besonders für Kinder und Jugendliche bestehe an solchen „wilden Übergängen“ eine erhebliche Gefährdung, da diese die Gefahren auf Bahnanlagen oftmals unterschätzten, warnt die zuständige Bundespolizei, deren Streifen in den kommenden Tagen die betroffenen Gefahrenstellen häufiger kontrollieren werde.