Verschiedene Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern – Kinder im Fokus | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Polizei will Eltern sensibilisieren: „Was für Kinder nach Spaß und einem praktischen Fortbewegungsmittel aussieht, kann im öffentlichen Straßenverkehr schnell zu einer Gefahr werden“

Verschiedene Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern – Kinder im Fokus

Einsatzkräfte der Polizeiinspektion (PI) Heidekreis stellten am gestrigen Mittwoch, 16. September, bei mehreren Kontrollen verschiedene Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern fest.

Gegen 13.30 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte einen 30-jährigen Mann, der mit einem E-Scooter in der Weinligstraße in Soltau unterwegs war. Ein Atemalkoholtest ergab den Wert 0,8 Promille, sodass gegen den Mann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde. Die Beamtinnen und Beamten der Polizeiinspektion erinnern erneut daran, dass für E-Scooter beim Thema Alkohol grundsätzlich dieselben Grenzwerte wie beim Autofahren gelten.

Gegen 15.45 Uhr wurde in der Tetendorfer Straße ein neunjähriger Junge mit einem Kinder-E-Scooter kontrolliert. „Das Fahrzeug wies eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 15 Kilometer pro Stunde vor und verfügte nicht über den erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz für die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum“, heißt es im Polizeibericht.

Einsatzkräfte der PI Heidekreis waren zuletzt wiederholt Kinder auf E-Scootern aufgefallen. „Dabei stellte sich heraus, dass die Fahrzeuge nicht für die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum zugelassen waren“, so ein Polizeisprecher. Deshalb wolle die Polizei insbesondere Eltern für das Thema sensibilisieren.

Die als „Kinder-E-Scooter“ angebotenen Fahrzeuge seien in der Regel nicht für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Ihnen fehlten insbesondere die erforderliche Betriebserlaubnis und der notwendige Versicherungsschutz. Eine Nutzung auf Straßen, Rad- oder Gehwegen sei daher nicht erlaubt.

„Solche Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf geeigneten Privatgrundstücken gefahren werden. Vor dem Kauf sollten Eltern deshalb genau prüfen, ob das gewünschte Fahrzeug tatsächlich für den öffentlichen Verkehrsraum zugelassen ist“, appellieren die Polizeibeamtinnen und -beamten. Die Bezeichnung als „Kinder-E-Scooter“ allein sage darüber nichts aus. Gerade auf dem Schulweg sollte die Sicherheit der Kinder an erster Stelle stehen.

„Was für Kinder nach Spaß und einem praktischen Fortbewegungsmittel aussieht, kann im öffentlichen Straßenverkehr schnell zu einer Gefahr werden – für die Kinder selbst und für andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer“, warnt die Polizei: „Unser Appell an die Eltern: Bitte achten Sie darauf, womit Ihr Kind unterwegs ist und ob es dieses Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum überhaupt nutzen darf. Denn ein sicherer Schulweg beginnt auch mit der richtigen Wahl des Verkehrsmittels.“

Die Polizeiinspektion Heidekreis werde auch künftig entsprechende Kontrollen vornehmen: „Festgestellte Verstöße werden dabei konsequent geahndet!“