Mit der Zeitumstellung steigt sie wieder: die Wildunfallgefahr. Seit Sonntag gilt die Winterzeit. Auf den Straßen macht sich das vor allem für die Pendlerinnen und Pendler bemerkbar. Während es morgens früher hell wird, fällt der abendliche Berufsverkehr quasi über Nacht in die Dämmerung. Und genau in dieser Zeit ist auch das Wild unterwegs, das weder Sommer- noch Winterzeit kennt. „Viele Wildtiere sind dämmerungsaktiv und legen im Herbst auf der Suche nach Futter längere Wege zurück. Dabei kreuzen sie häufig die Straßen und bleiben teilweise regungslos stehen, wenn sie geblendet werden. Die Gefahr von Wildunfällen steigt also wieder deutlich an. Zusätzlich erschweren Nebel und Regen das Fahren“, heißt es in einer Mitteilung des ADAC.
Insgesamt habe es im Jagdjahr 2021/2022 in Niedersachsen laut Deutschem Jagdverband 27.250 Wildunfälle gegeben. Daher appelliert der ADAC an alle Autofahrerinnen und Autofahrer: „Wachsam sein - besonders in der Dämmerung, in Waldabschnitten und an Feldrändern sowie überall dort, wo die Wildwechselschilder stehen! Lieber etwas langsamer fahren, um im Ernstfall noch rechtzeitig bremsen zu können. Sollte es dafür zu spät sein, auf keinen Fall ausweichen. Damit bringt man nur sich und andere in Gefahr.“
Aufgrund des Gefahrenpotentials gibt der ADAC folgende Tipps:
Fahrbahnränder im Auge behalten und ausreichend Sicherheitsabstand zum rechten Fahrstreifen wahren.
Stets auf mehrere Tiere einstellen! Achtung: Wild flüchtet nicht immer auf dem kürzesten Weg, sondern oft vor dem Fahrzeug her.
Stehen Tiere auf der Straße und es herrscht kein Verkehr, bremsen, hupen und gegebenenfalls abblenden, damit das Wild einen Fluchtweg findet.
Nutzen alle Vorsichtsmaßnahmen nichts, dem Tier nicht ausweichen! Um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden: Lenkrad fest umgreifen und bremsen.
Komme es doch zu einem Unfall, sollte der oder die Betroffene umgehend die Warnblinkanlage einschalten, eine Warnweste anziehen und die Unfallstelle absichern. „Das gilt auch, wenn das Tier verletzt geflüchtet ist. Anschließend die Polizei verständigen und, wenn möglich, das tote Tier an den Randstreifen ziehen, damit keine Folgeunfälle passieren“, teilt der ADAC mit. Wegen eventueller Tollwutgefahr sollte man dazu auf jeden Fall Handschuhe anziehen „und vorsichtig sein, weil verletzte Tiere auskeilen könnten.“
Das angefahrene Wild dürfe übrigens nicht vom Unfallort entfernt werden, sonst drohe nämlich eine Anzeige wegen Wilderei. Das könne eine Strafe nach sich ziehen. „Dasselbe gilt auch für die Mitnahme verendeter Tiere für den eigenen Verzehr. Das darf nur der Jagdpächter“, so der ADAC.