Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember einen Beschluss gefasst, mit dem der Wolf in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden soll, berichtet SPD-Bundestagsabgeordneter und Vizekanzler Lars Klingbeil. Ziel sei es, „den Ländern mehr Rechtssicherheit im Umgang mit dem Wolf zu geben und Weidetierhalter wirksamer zu schützen“, so Klingbeil.
Künftig könnten die Länder dort, wo der günstige Erhaltungszustand des Wolfs festgestellt worden sei, ein regionales Bestandsmanagement einführen. Das bedeute, dass Wolfsbestände in Regionen mit hoher Dichte gezielt reguliert werden könnten. Zugleich werde die Entnahme von Wölfen rechtssicher erleichtert, „wenn diese trotz bestehender Herdenschutzmaßnahmen Weidetiere reißen.“ Bislang sei dies häufig mit langen Genehmigungsverfahren und rechtlicher Unsicherheit verbunden gewesen.
Klingbeil, der sich seit vielen Jahren für ein Bestandsmanagement eingesetzt und auch im Bund auf die Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz gedrungen hat, sieht die Region mit dem Beschluss gestärkt: „Weidetiere prägen unsere Heimat. Aus vielen Gesprächen vor Ort weiß ich, wie stark die Belastung für Tierhalter durch den Wolf geworden ist. Mir war immer wichtig: Dort, wo Herdenschutz an seine Grenzen stößt oder nicht zumutbar ist, muss gehandelt werden können. Dafür ebnen wir nun den Weg. Der Gesetzesentwurf schafft klare Regeln, mehr Rechtssicherheit und Handlungsfähigkeit für die Länder.“