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Kommunalwahl im Heidekreis am 13. September

Wie wird gewählt?

Urnengang in Niedersachsen: Bei den Kommunalwahlen am Sonntag, 13. September, entscheiden die Wählerinnen und Wähler mit ihren Stimmen über die Besetzung von Gemeinde- beziehungsweise Stadträten und Kreistagen. Im Heidekreis wird zudem ein neuer Landrat oder eine neue Landrätin gewählt. In Ahlden, Bad Fallingbostel, Bispingen, Munster, Neuenkirchen, Rethem, Schneverdingen, Schwarmstedt und Walsrode stehen darüber hinaus Bürgermeisterwahlen auf dem Plan. Und in Neuenkirchen finden auch Ortsratswahlen statt. Wählen dürfen Deutsche und EU-Bürger, die seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet leben und mindestens 16 Jahre alt sind. Die Wahllokale sind am 13. September von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Bei der Bürgermeister- und der Landratswahl hat jeder Wähler eine Stimme. Gewählt ist der Bewerber, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht das kein Bewerber, kommt es zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen zur Stichwahl. Bei den anstehenden Wahlen wäre das bei der Bürgermeisterwahl in Munster und der Bürgermeisterwahl in Walsrode mit jeweils vier Kandidaten und bei der Bürgermeisterwahl in Neuenkirchen und der Landratswahl mit jeweils drei Kandidaten möglich. Der Termin für mögliche Stichwahlen ist am Sonntag, 27. September. Bei den anderen Bürgermeisterwahlen fällt die Entscheidung schon am Wahlsonntag, da jeweils nur zwei beziehungsweise nur ein Kandidat antritt.

Bei der Rats- und Kreistagswahl hat jeder Wähler drei Stimmen. Diese kann er auf die Parteien oder die Kandidaten verteilen. Ein Wähler kann zum Beispiel mit allen drei Stimmen eine Partei oder eine Person ankreuzen (kumulieren). Die drei Stimmen können auch verteilt werden (panaschieren). So kann man zum Beispiel drei verschiedene Kandidaten wählen oder zwei Stimmen auf eine Partei und die dritte auf eine Person verteilen oder zwei verschiedene Parteien und einen Kandidaten einer dritten Partei wählen. Beim Auszählen der Stimmen zur Kreistagswahl und zu den Gemeinde- und Stadtratswahlen wird das Hare-Niemeyer-Verfahren angewendet. Hierbei wird das Stimmenverhältnis proportional auf das Sitzverhältnis übertragen. Nach demselben Verfahren wird ermittelt, wie viele Sitze an Bewerber nach der Zahl der persönlich erhaltenen Stimmen entfallen und wie viele Plätze nach der Liste der Partei oder Wählergruppe vergeben werden. So ist es möglich, dass ein Kandidat mit einem hinteren Listenplatz, aber vielen persönlichen Stimmen, trotzdem einen Sitz erhält.