Im Naturschutzgebiet (NSG) „Tal der kleinen Örtze“ und dem Flora-Fauna Habitat-Gebiet (FFH) „Örtze mit Nebenbächen“ nahe Munster starten die Niedersächsischen Landesforsten auf Flächen der Stadt Munster unter der Betreuung der Revierförsterei Lintzel in den kommenden Wochen gezielte Holzerntemaßnahmen. Ziel dieser Arbeiten ist es, die im Managementplan abgestimmten Maßnahmen zur Biotopentwicklung umzusetzen.
Auf der rund einen Hektar großen Fläche entlang der Örtze sollen vor allem gebietsfremde Baumarten entnommen werden. Dies betrifft insbesondere die Fichte, die den Hauptanteil der Holzerntemaßnahmen ausmacht. Daneben werden auch japanische Lärchen entnommen. Laubbäume wie Eichen, Roterlen, Eschen, Pappeln und Weiden bleiben auf der Fläche. „Die Laubbäume bilden die Grundlage für einen stabilen Folgebestand, der besser an die lokalen Bedingungen angepasst ist“, erklärt Welf Einhorn, Revierförster der Försterei Lintzel.
Das Naturschutzgebiet (NSG LÜ 207 „Tal der kleinen Örtze) wird durch die Heidebäche „Örtze“ und „Kleine Örtze“ mit ihren typischen Lebensräumen wie Mooren, Bruchwäldern und Röhrichten geprägt. Ziel ist die Wiederherstellung naturnaher Verhältnisse und die Förderung einer natürlichen Entwicklung der Niederungsbereiche.
Ein besonderes Augenmerk wird bei den Arbeiten auf den Einsatz moderner Technik gelegt. Zum Schutz des Waldbodens und zur Minimierung von Flächenschäden kommt eine Spezialmaschine zum Einsatz, die in der Lage ist, das Holz aus Entfernungen von mehr als 50 Metern zu rücken. Dadurch wird vermieden, dass schwere Maschinen großflächig durch den Wald fahren müssen.
Am 23. Januar dieses Jahres hatte es bereits ein Vor-Ort-Termin gegeben, bei dem sich Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Munster, der Unteren Naturschutzbehörde Heidekreis und der Niedersächsischen Landesforsten über die Maßnahmen und das geplante Vorgehen beraten haben. Bei diesem Treffen wurde die Vorgehensweise detailliert abgestimmt und die Ziele der Arbeiten erläutert. „Es ist uns wichtig, im engen Austausch mit allen Beteiligten zu stehen und die Maßnahmen transparent zu gestalten“, unterstreicht Einhorn.
Im FFH-Gebiet gelten gesonderte Schutzzeiten. Anders als bei der gesetzlichen Brut- und Setzzeit beginnt diese schon am 1. März. Daher werden die Arbeiten planmäßig bis Ende Februar abgeschlossen sein. Die Stadt Munster bittet während dieser Zeit um Verständnis für vorübergehende Einschränkungen bei den gewohnten Waldbesuchen. „Trotz aller Umsicht und Vorsicht lassen sich Schäden an einzelnen Wegen nicht vollständig vermeiden. Bei geeigneter Witterung und nach der Holzabfuhr wird die Stadt Munster diese jedoch zeitnah wieder instand setzen“, erklärt Einhorn weiter.
„Nach Abschluss der Arbeiten wird der Wald für unsere Besucherinnen und Besucher vorübergehend unordentlich wirken. Wir bitten um Verständnis, da diese vermeintliche Unordnung einen wichtigen Beitrag für die Ökologie leistet“, wirbt Einhorn abschließend um Geduld. Die geplanten Maßnahmen stellten einen wichtigen Schritt zur naturnahen Waldpflege dar. Sie leisteten einen wichtigen Beitrag, das empfindliche Ökosystem des Naturschutzgebiets zu schützen und zugleich die Resilienz des Waldes gegenüber den Herausforderungen des Klimawandels zu stärken.
Ein Naturschutzgebiet (NSG) ist ein geografisch klar abgegrenztes Gebiet, das besonders schützenswerte Tier- und Pflanzenarten, Landschaften oder Lebensräume beherbergt. Ziel ist es, diese Gebiete möglichst unbeeinflusst von menschlichen Eingriffen zu erhalten. Schutzzweck, Einschränkungen und Verbote sind in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung geregelt.
Ein Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) ist Teil des europäischen Schutzsystems Natura 2000, das darauf abzielt, seltene und bedrohte Arten sowie wertvolle Lebensräume in Europa zu schützen. Diese Gebiete werden basierend auf der europäischen FFH-Richtlinie (92/43/EWG) ausgewiesen. Das „Flora“ steht für Pflanzen, das „Fauna“ für Tiere, und das „Habitat“ bezeichnet die Lebensräume, die geschützt werden sollen.
Ein Managementplan dient als Leitfaden für den Erhalt und die Entwicklung eines Schutzgebiets. Er legt Maßnahmen fest, um die Lebensräume und Arten im Gebiet langfristig zu schützen und zu verbessern.