„Angeblich ausstehende Rückmeldung nicht verpflichtend und nicht ratsam“ | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Stadtwerke Munster-Bispingen warnen vor irreführenden Smart-Meter-Schreiben von wettbewerblichen Messstellenbetreibern

„Angeblich ausstehende Rückmeldung nicht verpflichtend und nicht ratsam“

Die Stadtwerke Munster-Bispingen, die derzeit viele Anrufe von verunsicherten Kunden bekommen, warnen vor aktuell vor irreführenden Smart-Meter-Schreiben: „Die angeblich ausstehende Rückmeldung ist nicht verpflichtend und nicht ratsam“, so das Versorgungsunternehmen, das in seiner Mitteilung die Hintergründe erklärt: „Derzeit versenden die DMG Deutsche Messwesen GmbH und die metrify smart metering GmbH erneut Schreiben und Postwurfsendungen zum Einbau von Smart-Metern in Munster und Bispingen. Teilweise werden diese als ‚Erinnerung‘ mit kurzen Fristen, Hinweisen auf eine kostenlose Installation, eine hohe Nachfrage in der Nachbarschaft oder reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG gestaltet. Dadurch kann der Eindruck entstehen, es bestehe akuter Handlungsbedarf. Es handelt sich hierbei jedoch um reine Werbung eines privaten Messstellenbetreibers.“

Daher stellen die Stadtwerke Munster-Bispingen heraus: „Diese Schreiben sind keine amtlichen Mitteilungen, stammen nicht vom grundzuständigen Messstellenbetreiber, der Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH, und begründen keine Pflicht, zu reagieren, einen Termin zu buchen oder einen Vertrag mit einem privaten Messstellenbetreiber abzuschließen“, so die Mitteilung des örtlichen Versorgungsunternehmens.

Und weiter: „Der gesetzlich vorgeschriebene Smart-Meter-Rollout wird von uns als grundzuständigem Messstellenbetreiber durchgeführt. Betroffene Kundinnen und Kunden werden hierzu rechtzeitig direkt informiert. Ein verpflichtender Einbau besteht derzeit nur für bestimmte Verbrauchs- und Anlagengruppen nach dem Messstellenbetriebsgesetz. Die Kosten hierfür sind regulatorisch festgelegt.“

Die Stadtwerke Munster-Bispingen heben dabei einen wichtigen Hinweis für ihre Kunden hervor: „Beim regulären Zählertausch durch uns entstehen für Sie keine zusätzlichen Installationskosten.“ Eine kostenlose Installation bedeute nicht automatisch, dass der anschließende Messstellenbetrieb kostenfrei sei. Dieser werde von allen Messstellenbetreibern jährlich abgerechnet. Hierzu geben die Stadtwerke Munster-Bispingen in ihrer Mitteilung auch eine Übersicht über die Preisobergrenzen nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): „Moderne Messeinrichtung (mME): maximal 25 Euro brutto pro Jahr; Intelligentes Messsystem (iMS): gesetzlich gedeckelte jährliche Entgelte je nach Verbrauch beziehungsweise Anlagengröße: beispielsweise 40 Euro/Jahr für Haushalte mit 6.000 bis 10.000 kWh Jahresverbrauch und 50 Euro/Jahr bei 10.000 bis 20.000 kWh.“

Bei Fragen bieten die Stadtwerke Munster-Bispingen stets die Möglichkeit zu direktem Kontakt: „Wer unsicher ist, ob ein Zählerwechsel ansteht oder Handlungsbedarf besteht, sollte sich direkt an seinen zuständigen Messstellenbetreiber wenden. Bei Fragen hilft unser Kundenservice gerne weiter, Telefonnummer (05192) 9813-0 oder E-Mail kundenservice@ihr-stadtwerk.de.“