Mit rund zwei Dutzend Einsatzkräften führte die Polizei am vergangenen Freitag, 30. Oktober, zwischen 12 und 17 Uhr umfangreiche Kontrollen im Bereich Munster sowie in Bispingen und Wietzendorf durch: „Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf E-Scootern“, blickt Tarek Gibbah von der Pressestelle der Polizeiinspektion Heidekreis zurück und fasst in seinem Bericht die wichtigsten Punkte der Maßnahme zusammen. Insgesamt kontrollierten die Einsatzkräfte, die zum Teil auch in ziviler Kleidung unterwegs waren, mehr als 70 E-Scooter: „Dabei wurden zahlreiche Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Handyverstößen sowie baulicher oder technischer Mängel“, so der Polizeisprecher.
„Besonders auffällig waren zwei E-Scooter, deren zulässige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h deutlich überschritten wurde. Ein Fahrzeug zeigte auf dem Tacho eine Geschwindigkeit von rund 35 km/h an, ein weiterer E-Scooter erreichte sogar 80 km/h“, so Gibbah. Beide Fahrzeuge seien sichergestellt worden, erklärt der Polizeisprecher und fügt hinzu: „In diesem Zusammenhang leiteten die Einsatzkräfte auch Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.“
Zudem hätten die Einsatzkräfte zwei weiteren jungen E-Scooter-Fahrern die Weiterfahrt untersagt und deren Erziehungsberechtigte informierten: „Beide hatten das vorgeschriebene Mindestalter von 14 Jahren noch nicht erreicht.“ Ebenfalls stellten die Polizeikräfte einen E-Scooter sicher, der zur Fahndung ausgeschrieben war: „Das Fahrzeug stand im Zusammenhang mit einem Diebstahl in Munster aus dem vergangenen Jahr. Der aktuelle Nutzer gab an, den E-Scooter erst vor kurzer Zeit erworben zu haben“, so Gibbah.
Auch das Thema „Kinder-E-Scooter“ habe bei den Kontrollen eine Rolle gespielt, erläutert der Polizeisprecher: „In zwei Fällen stellten die Einsatzkräfte entsprechende Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr fest. Die als ‚Kinder-E-Scooter‘ angebotenen Fahrzeuge sind in der Regel nicht für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Ihnen fehlen insbesondere die erforderliche Betriebserlaubnis und der notwendige Versicherungsschutz. Eine Nutzung auf Straßen, Rad- oder Gehwegen ist daher nicht erlaubt. Solche Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf geeigneten Privatgrundstücken gefahren werden.“ Näheres zu diesem Thema ist einer im September veröffentlichten Pressemitteilung zu entnehmen unter diesem Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59460/6353286.
Die Ergebnisse der Kontrollen zeigten, dass E-Scooter insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden weiterhin ein wichtiges Thema seien, so Gibbah: „Dabei werden sowohl die möglichen Gefahren als auch die rechtlichen Folgen häufig unterschätzt. Besonders problematisch wird es, wenn E-Scooter technisch verändert werden und plötzlich Geschwindigkeiten erreichen, die weit über das hinausgehen, wofür sie ursprünglich vorgesehen sind.“
Die Polizei werde daher auch künftig entsprechende Kontrollen durchführen und bei festgestellten Verstößen konsequent einschreiten. Gleichzeitig richte sich der Appell der Beamten an Eltern und Erziehungsberechtigte: „Informieren Sie sich gemeinsam mit Ihren Kindern darüber, welche Regeln für E-Scooter gelten und welche Fahrzeuge überhaupt im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden dürfen.“