Seit Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen Grundschule Breloh beschäftigt die Verkehrssituation vor Ort die Lehrkräfte der Schule, die Eltern der dortigen Schulkinder wie auch der Kinder aus der benachbarten Kindertagesstätte „Unterm Regenbogen“, die Kommunalpolitik und die Stadtverwaltung. „Insbesondere immer wieder zu beobachtendes Fehlverhalten und Unachtsamkeit oder Rücksichtslosigkeit von Fahrerinnen und Fahrern sogenannter Elterntaxis führen zu Situationen, mit denen die jüngsten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer schnell überfordert sein können und hierdurch gefährdet sind“, teilt die Verwaltung der Stadt Munster mit.
In einem ersten Schritt sei daher in den Osterferien die Verkehrsregelung angepasst worden. Die Verwaltung habe die jetzt umgesetzte Maßnahme bereits vor einiger Zeit vorgestellt und angekündigt. „Die erforderliche verkehrsbehördliche Anordnung wurde zwar schon Ende 2024 verfügt, jedoch mussten für die Umsetzung erst die erforderlichen Verkehrsschilder beschafft werden. Da es sich zum Teil auch um individuell anzufertigende Schilder handelt, dauerte der Herstellungs- und Lieferprozess etwas länger“, berichtet Stephan Fähndrich, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung.
Kern der ab sofort geltenden neuen Verkehrsregelung sei die grundsätzliche Sperrung der sich direkt vor der Schule befindenden Busschleife für alle nichtberechtigten Verkehrsteilnehmer, „um das Einfahren von Elterntaxis und deren Vermischung mit dem Schulbusverkehr zu verhindern.“ Auf diese Weise solle die für Kinder häufig unübersichtliche Situation entschärft werden.
Es gibt weitere Maßnahmen: So wurde die zulässige Parkdauer auf den sich auf Höhe der Busschleife befindenden Parkplätzen an der Schulstraße zeitlich beschränkt, um vor allem Eltern der Kita-Kinder eine Kurzzeitparkmöglichkeit zum Bringen und Abholen ihrer Töchter und Söhne in der Nähe der Einrichtung zu schaffen.
Parkplätze ohne Parkzeitbeschränkung und Bereiche, in denen Eltern ihre Schulkinder aus dem Auto lassen können, damit diese die restliche Strecke ihres Schulweges gemeinsam mit Mitschülerinnen und -schülern zu Fuß zurücklegen können, befinden sich im Bereich des Neumärker Platzes, zudem am Hornheider Weg im Bereich des Sportplatzes sowie in der Ostmarkstraße und der Sudetenstraße.
„Motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die diese Möglichkeiten nutzen, tragen damit auch zu einer zusätzlichen Verbesserung der Verkehrssituation im unmittelbaren Umfeld von Schule und Kindertagesstätte und somit zur Vermeidung von Gefahren für unsere Jüngsten bei“, heißt es vonseiten der Verwaltung: „Um die Einhaltung der neuen Regelungen zu überwachen, werden sowohl von der Polizei als auch vom Ordnungsamt besonders in den ersten Tagen der Geltung verstärkt örtliche Kontrollen vorgenommen.“