Die Gemeinde Neuenkirchen wird auch in diesem Jahr wieder an diejenigen Grundstückseigentümer, vor deren Grundstück mehrere großkronige Laubbäume stehen, Grüngutmarken für die Entsorgung des Laubanfalles herausgeben: „Gemeint ist hier wieder sogenanntes ‚öffentliches Laub‘ von den Laubbäumen, die im öffentlichen Seitenraum stehen“, informiert die Gemeinde. Die Ausgabe der Grüngutmarken erfolgt ab Montag, dem 21. Oktober, im Rathaus Neuenkirchen, am Empfangsthresen oder im Zimmer 104, Fachgruppe Bauen.
„Da die Grüngutmarken zahlenmäßig begrenzt sind, wird die Ausgabe der Marken von der Anzahl und Größe der Bäume abhängig sein. Die Möglichkeit der Laubentsorgung besteht über den Landwirt Sven Riechelmann, Ortschaft Sprengel, an der L 171 zwischen Sprengel und Kempen, zu folgenden Zeiten: Samstags in der Zeit von 9 bis 11 Uhr, montags und mittwochs in der Zeit von 11 bis 12 Uhr, freitags in der Zeit von 15 bis 16 Uhr. Es besteht auch die Möglichkeit, das Grüngut ganzjährig zu den Wertstoffhöfen der Abfallwirtschaft Heidekreis in Hillern und Honerdingen an den Werktagen zu den regulären Öffnungszeiten zu liefern“, so die Mitteilung der Gemeinde Neuenkirchen.
Weitere Informationen zur Grüngut- und Strauchschnittentsorgung finden sich in der Broschüre der Abfallwirtschaft Heidekreis oder auf deren Homepage www.AHK-Heidekreis.de im Internet. Die Gemeinde Neuenkirchen gibt noch einen allgemeinen Hinweis für alle Grüngutentsorger: „Das Personal an der Grüngutannahmestelle nimmt das Grüngut nur an, wenn mit einer Bank-/Kreditkarte oder mit einer Grüngutmarke bezahlt wird. Eine Bargeldzahlung ist nicht gestattet.“