Was als farbenfrohe Geste in den Himmel steige, kehre oft als „unsichtbare Gefahr zur Erde zurück“, warnt das Niedersächsische Forstamt Sellhorn und meint damit schwebende Objekte, denen auf der „Reise“ früher oder später „die Puste“ ausgeht: Heliumballons. Lars Winter, Revierleiter der Försterei Niederhaverbeck, weist auf die unterschätzten Folgen dieser „Wegwerf-Tradition“ hin – und das aus gutem Grund. In „seiner“ Revierförsterei Niederhaverbeck wurden über einige Wochen hinweg Ballonreste gesammelt – und anschließend plakativ auf dem Rasen ausgebreitet. Das Ergebnis ergebe, so Winter, „ein erschreckendes Bild.“
„Ich finde regelmäßig zwei bis drei Ballons pro Woche – meistens irgendwo auf Wildwiesen, im Gebüsch oder an Waldrändern“, berichtet der Revierleiter der Försterei Niederhaverbeck, die sich im Naturschutzgebiet Lüneburger Heide befindet: „Ein oder zwei, die direkt entsorgt werden, fallen kaum auf. Aber wenn man die Überreste über Wochen sammelt und dann auf einen Haufen legt, wird das ganze Ausmaß sichtbar – und das ist erschütternd. Die Dunkelziffer derer, die in Baumkronen hängen oder vom Boden aus gar nicht erst gesehen werden, dürfte um ein Vielfaches höher liegen.“
Heliumballons seien auf Geburtstagen, Hochzeiten oder Veranstaltungen beliebt – doch sie landeten oft kilometerweit entfernt vom Ort des Geschehens im Wald, auf Feldern und auf Wiesen. Dort stellten sie „eine ernste Bedrohung“ dar, denn: „Tiere verwechseln die Ballonreste mit Nahrung und verenden daran. Andere verfangen sich in Bändern oder Schnüren. Zusätzlich gelangen durch die Zersetzung Mikroplastik und Giftstoffe in den Boden und ins Grundwasser.“
Neben Ballons finden sich im Wald aber auch immer wieder Bauschutt, Elektroschrott, Möbel oder Zigarettenreste. Diese Abfälle enthalten Schadstoffe, die die Umwelt langfristig belasten. „Besonders Zigarettenstummel, die Nikotin und Schwermetalle enthalten, stellen nicht nur ein Umweltgift dar – sie können auch Waldbrände verursachen“, warnt das Forstamt.
Was viele nicht wissen: Das Hinterlassen von Abfällen – ob bewusst oder „aus dem Blick verloren“ – ist gesetzlich verboten und kein Kavaliersdelikt. Je nach Art und Menge des Mülls handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit oder sogar um eine Straftat nach Paragraf 69 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Wer beispielsweise gefährliche Stoffe wie Elektronikschrott, Batterien oder Kunststoffabfälle in der Natur ablädt, muss mit empfindlichen Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen rechnen. Auch Ballonreste gelten als Abfall und dürfen nicht einfach in die Umwelt gelangen.
„Es ist dringend notwendig, dass wir als Gesellschaft Verantwortung übernehmen“, so Winter weiter: „Was unachtsam in den Himmel geschickt wird, fällt irgendwann zur Erde – und belastet dann die Natur, die wir schützen wollen. Gerade in einer Zeit, in der Klimaschutz in aller Munde ist, sollten auch scheinbar kleine Gesten hinterfragt werden.“
Das Forstamt Sellhorn ruft deshalb dazu auf, darauf zu verzichten, Ballons aufzeigen zu lassen und stattdessen umweltfreundlichere Alternativen zu wählen. Aktionen wie Wunschbäume, Saatgutkonfetti oder gemeinschaftliche Pflanzprojekte könnten ebenso Freude bereiten – ohne langfristigen Schaden anzurichten.