„Sie fahren mit Abstand am besten …“ steht auf den blauen Schildern, die in den kommenden Wochen an den Laternenmasten der Ortsdurchfahrtsstraßen in Schneverdingen darauf hinweisen, dass innerorts beim Überholen von Radfahrern 1,50 Meter Seitenabstand eingehalten werden müssen. Es handelt sich um eine Aktion des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Heidekreis.
Seit 2020 regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) im Paragraf 5 eindeutig, dass der Überholabstand mindestens 1,50 Meter betragen muss, um Radfahrern eine sichere Fahrt zu ermöglichen. Außerorts sind es sogar zwei Meter. Und dieser Abstand gilt auch bei mit gestrichelten Linien markierten Schutzstreifen. Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, ist mit dem Überholvorgang zu warten, bis sich eine passende Situation ergibt.
„Leider kommt es immer wieder vor, dass Autofahrerinnen und Autofahrer diese Vorgabe nicht kennen und folglich nicht beachten“, so Werner Mader vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Heidekreis: „Das sorgt schon für Stress und Unsicherheit auf dem Fahrrad. Einige Autofahrer fühlen sich sogar berechtigt, auf der Straße fahrende Fahrradfahrer anzuhupen, bewusst an den Bordstein zu drängen und mit Gesten und Worten aufzufordern, doch gefälligst den Radweg oder den Gehweg zu benutzen. Dabei verweisen sie auch auf Bürgersteige, die Fußgängern vorbehalten sind.“
In der Straßenverkehrsordnung ist eindeutig geregelt, dass das Fahrrad ein Fahrzeug ist und Radfahrer als Verkehrsteilnehmer grundsätzlich auf der Straße fahren. Das Befahren der Straße ist nur verboten, wenn dies durch entsprechende Verkehrszeichen eindeutig geregelt ist.
Auf der Fahrbahn fühlen sich aber viele Radfahrer nicht sicher und weichen – wenn kein Radweg vorhanden ist – auf Gehwege aus und verunsichern, bedrängen oder gefährden durch dieses Verhalten die Fußgänger. Gehwege dürfen indes nur befahren werden, wenn diese durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ freigegeben sind. Und Fußgänger haben hier absoluten Vorrang. „Das bedeutet, dass diese Wege nur in Schrittgeschwindigkeit befahren werden dürfen“, heißt es vonseiten des ADFC Heidekreis.
„Mit unserer Schilder-Aktion sollen Autofahrerinnen und Autofahrer sensibilisiert werden, Radfahrer auf der Straße mit Respekt und Rücksicht zu beachten und als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer zu akzeptieren. Werden die Straßen als sicher und komfortabel wahrgenommen, wählen Radfahrer auch gern diese Flächen“, unterstreicht Doris Blume-Winkler, zweite Vorsitzende des ADFC Heidekreis. Und weiter: „Wir möchten mit dieser Aktion außerdem zeigen, dass mit relativ wenig Aufwand ein Beitrag für mehr Sicherheit von Radfahrern geleistet werden kann. Kommunen können sich so mit einfachen Mitteln für die Förderung des Radverkehrs einsetzen.“ Laut ADFC Heidekreis mache zum Beispiel Buchholz in der Nordheide dies vor und werbe seit Jahren mit dauerhaft angebrachten Plakaten für den sicheren Überholabstand, informiere Autofahrer, dass Radfahrer auf der Straße fahren dürfen oder weise auf das Park- und Halteverbot auf Schutzstreifen hin.