Begleitung im Alltag | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmer absolvieren Schulung

Begleitung im Alltag

Jede Person, die einen anerkannten Pflegegrad hat, ist berechtigt den Entlastungsbetrag der Pflegekasse in Höhe von 131 Euro monatlich in Anspruch zu nehmen. Dies gilt ab dem Pflegegrad 1. Mit diesem Betrag können Familien mit einem pflegeberechtigten Kind oder ältere Menschen geschulte Alltagsbegleitungen für stundenweise Unterstützung im Alltag finanzieren. Der Verein Kinderhilfe Lebenswert mit Sitz in Schneverdingen vermittelt Alltags- und Freizeitbegleitungen an Menschen jeden Alters mit Pflegebedarf – nicht nur an Familien mit Kindern.

Die Helferinnen und Helfer arbeiten ehrenamtlich und erhalten für ihren Einsatz eine Übungsleiterpauschale in Höhe von 13 Euro pro Stunde. Pflegeberechtigte können so bis zu zehn Stunden im Monat unterstützt werden. Kinder werden zum Beispiel auf den Spielplatz oder zum Verein begleitet, oder es wird Zuhause gespielt. Ältere Menschen mit Pflegebedarf nutzen gern eine Begleitung bei Einkäufen, Arztbesuchen oder auch Spaziergängen.

Im Januar haben zehn Frauen und Männer aus Schneverdingen, Soltau und Neuenkirchen die 30-stündige Schulung zur Alltagsbegleitung nach Paragraf 45b des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) durch die Kinderhilfe Lebenswert abgeschlossen. Sie sind nun dazu bereit, all denen Unterstützung anzubieten, die sie benötigen. Informationen und Beratung zur Nutzung des Entlastungsbetrags und anderer Pflegeleistungen gibt es unter www.kinderhilfelebenswert.de und bei Christina Hirschmann unter der Telefonnummer 01516-1865419.