Heidjers Stadtwerke informieren über wichtige gesetzliche Neuerung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Energieversorger sind ab 6. Juni verpflichtet, einen Lieferantenwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden technisch umzusetzen

Heidjers Stadtwerke informieren über wichtige gesetzliche Neuerung

Ab dem 6. Juni dieses Jahres tritt eine wichtige gesetzliche Neuerung in Kraft: Energieversorger wie die Heidjers Stadtwerke sind dann verpflichtet, einen Lieferantenwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden technisch umzusetzen. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet Paragraf 20a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Ziel der neuen Regelung ist es, den Wechsel für Verbraucherinnen und Verbraucher kundenfreundlicher, effizienter und flexibler zu gestalten.

Bislang nahm der Prozess des Lieferantenwechsels bis zu acht Werktage in Anspruch. Wichtig zu wissen: Vertragliche Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin bestehen. „Wir haben frühzeitig in unsere Systeme investiert und die technischen Voraussetzungen geschaffen. Ab Juni können Kundinnen und Kunden werktags innerhalb eines Tages zu uns wechseln – wir kümmern uns wie gewohnt um die komplette Abwicklung“, erklärt Sascha Kasling, verantwortlich für die Marktkommunikation bei den Heidjers Stadtwerken. Die technische Neuerung betrifft nicht nur klassische Anbieterwechsel, sondern sie hat auch direkte Auswirkungen auf alle, die umziehen – ganz gleich, ob der bestehende Vertrag mitgenommen oder ein neuer abgeschlossen wird. Damit die Versorgung mit Energie bei Wohnort- oder Eigentümerwechsel reibungslos weiterläuft, gelten künftig verbindliche Fristen: Ein- und Auszüge müssen mindestens 14 Tage im Voraus beim Energieversorger gemeldet werden. Zählerstände sind am Umzugstag abzulesen und innerhalb von 14 Tagen zu übermitteln. Geht dieser nicht fristgerecht ein, erfolgt eine Verbrauchsschätzung durch den Energielieferanten.

Eine rückwirkende An- oder Abmeldung beim Versorger ist ab dem 6. Juni technisch nicht mehr möglich. „Wer seinen Auszug oder einen Eigentumswechsel zu spät meldet, bleibt weiterhin als Vertragspartner registriert – und trägt gegebenenfalls auch die Energiekosten des Nachmieters oder des neuen Eigentümers, erläutert Kasling. Er ergänzt: „Umso wichtiger ist es, dass alle Beteiligten – auch Vermieter, Eigentümer und Hausverwaltungen – frühzeitig handeln und alle Informationen vollständig weitergeben.“

Ab Juni ersetzt die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) die bisher übliche Zählernummer bei Wechselprozessen. Die elfstellige Kennziffer findet sich auf der Jahresverbrauchsabrechnung und identifiziert jede Verbrauchsstelle eindeutig. Sie vereinfacht zudem die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern und Kunden. „Die MaLo-ID macht Wechselprozesse einfacher und sicherer – sie ist künftig der zentrale Bezugspunkt für jede Anmeldung und reduziert potenzielle Fehlzuordnungen im Anmeldeprozess“, erklärt Kasling.

„Wir wissen, dass solche Änderungen erstmal viele Fragen aufwerfen können“, sagt der Mitarbeiter der Heidjers Stadtwerke und ergänzt: „Deshalb nehmen wir uns Zeit für jede und jeden – ob telefonisch, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch. Unser Team hilft gern weiter und erklärt Schritt für Schritt, was jetzt zu tun ist.“ Der Kundenservice der Heidjers Stadtwerke ist telefonisch unter (05193) 98880, per E-Mail an info@heidjers-stadtwerke.de oder persönlich im Kundencenter vor Ort erreichbar. Weitere Informationen gibt es unter https://heidjers-stadtwerke.de/haeufig-gestellte-fragen#lw24.