Nach kurzer Verfolgung wurde am vergangenen Samstag, dem 1. März, am späten Nachmittag in Soltau eine Diebin in ihrer Wohnung gestellt. Die 21-jährige Täterin hatte den Begriff Selbstbedienungskasse im Geschäft offensichtlich falsch interpretiert.
Wie die Einsatzleitstelle der Polizeiinspektion Heidekreis berichtet, hatte die Frau in der Drogerie in der Innenstadt lange Finger gemacht. Es blieb nicht unbeobachtet, dass sie nur einen Teil der sich in ihrer Tasche befindenden Ware an der Selbstbedienungskasse bezahlte und das Geschäft dann fluchtartig verließ.
Sofort nahmen zunächst Angestellte der Drogerie und dann auch Polizeibeamte die Verfolgung auf. Wegen des laut Polizeiberichts „markanten Aussehens“ der Täterin gelang es, dieser bis zu ihrer nahegelegenen Wohnung auf den Fersen zu bleiben. Die Diebin wollte den Beamten schließlich die Tür vor der Nase zuschlagen, aber diese stemmten sich mit Körperkraft und Schulterdruck dagegen.
In der Tasche der Frau befanden sich die von ihr nicht bezahlten Drogerieartikel im Wert von etwas mehr als 40 Euro. Die 21-jährige Soltauerin gab die Tat zu, die gestohlenen Waren wurden dem Team der Drogerie übergeben.
Bei der Rückgabe des Diebesgutes nahmen die Polizeibeamten quasi „im Tauschverfahren“ das Handy mit, das die Täterin bei ihrer Flucht am Tatort hatte liegen lassen. Das nämlich hatte niemand gestohlen. Glücklicherweise gilt für das Gros der Bürgerinnen und Bürger nach wie vor: „Ehrlich währt am längsten!“